Stellen Kundenstopper eine gefährliche Stolperfalle für Passanten oder sehbehinderte Menschen dar?
Ja, Kundenstopper (auch A-Aufsteller oder Werbeständer genannt) werden von Verbänden für Menschen mit Behinderungen, Stadtplanern und Sicherheitsbeauftragten als erhebliche Gefahrenquelle und Barriere eingestuft.
Hier sind die Hauptgründe, warum sie problematisch sind:
1. Gefahr für sehbehinderte und blinde Menschen
Dies ist der kritischste Punkt. Für Menschen, die einen weißen Langstock (Taststock) nutzen, sind Kundenstopper oft schwer zu erkennen:
- Unterlaufbarkeit: Viele Kundenstopper stehen auf zwei schmalen Beinen. Der Langstock eines Blinden schwingt eventuell unter der Werbefläche durch, ohne auf einen Widerstand zu stoßen. Die Person läuft dann mit dem Oberkörper gegen den Ständer oder stürzt darüber.
- Fehlender Kontrast: Graue oder silberne Metallständer heben sich auf grauem Asphalt oft kaum ab, was für Menschen mit Sehresten die Erkennung erschwert.
- Keine Tastleiste: Ein sicheres Hindernis müsste eine feste Leiste am Boden haben, damit der Stock es frühzeitig erkennt.
2. Stolperfalle für Passanten
Auch für sehende Menschen stellen sie ein Risiko dar:
- Ablenkung: In belebten Einkaufsstraßen sind Passanten oft abgelenkt (durch Schaufenster, Smartphones oder andere Menschen). Ein plötzlich im Weg stehender Aufsteller wird leicht übersehen.
- Engstellen: In schmalen Straßen verengen Kundenstopper den Gehweg so stark, dass es zu Kollisionen kommt, besonders wenn sich zwei Personen ausweichen müssen.
- Witterung: Bei starkem Wind können Kundenstopper umwehen oder über den Boden rutschen und so zu einer unvorhersehbaren Gefahr werden.
3. Hindernis für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen sind Kundenstopper oft physische Barrieren:
- Sie zwingen zu Umwegen.
- Wenn der verbleibende Platz auf dem Gehweg zu schmal ist (weniger als 1,50 m bis 2,00 m), müssen diese Personen oft auf die Fahrbahn ausweichen, was lebensgefährlich sein kann.
Rechtliche Situation in Deutschland
Aufgrund dieser Gefahren ist das Aufstellen von Kundenstoppern rechtlich streng geregelt:
- Sondernutzung: Der Gehweg gehört zum öffentlichen Raum. Wer dort einen Aufsteller platziert, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt oder Gemeinde.
- Auflagen: Oft gibt es strikte Regeln, z. B. dass der Ständer direkt an der Hauswand stehen muss, eine Mindest-Gehwegbreite frei bleiben muss und er eine bestimmte Standfestigkeit benötigt.
- Haftung: Wenn ein Passant über einen Kundenstopper stürzt und sich verletzt, haftet der Ladeninhaber (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht).
- Verbote: Einige Städte (wie z. B. Teile von München, Berlin oder Köln) haben Kundenstopper in bestimmten Zonen komplett verboten, um die Barrierefreiheit und das Stadtbild zu verbessern.
Fazit
Kundenstopper sind aus Sicht der Barrierefreiheit hochgradig problematisch. Viele Behindertenbeiräte fordern daher alternative Werbeformen (z. B. Ausleger-Schilder, die hoch über den Köpfen an der Fassade hängen), um die Gehwege für alle sicher passierbar zu machen.