Seit wann ist der Markenname „Tesa“ offiziell geschützt?
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Der Markenname „Tesa“ ist seit dem 17. Februar 1906 offiziell geschützt. An diesem Tag wurde der Name beim Kaiserlichen Patentamt in Berlin als Marke eingetragen.
Hier sind einige interessante Details zur Entstehung:
- Namensgebung: Der Name ist ein Akronym, das von Elsa Tesmer abgeleitet wurde. Sie war damals Leiterin der Schreibstube bei der Firma Beiersdorf in Hamburg. Sie kombinierte die zwei ersten Buchstaben ihres Nachnamens (Te-) mit den letzten beiden Buchstaben ihres Vornamens (-sa).
- Ursprüngliche Verwendung: Damals hatte der Name noch nichts mit dem heute bekannten Klebeband zu tun. Beiersdorf suchte einen Namen für eine neuartige Zahnpastatube (die „Pebeco-Zahnpasta“). Die Vermarktung der Tube unter dem Namen Tesa war jedoch nicht sehr erfolgreich.
- Spätere Nutzung: In den folgenden Jahren wurde der Name für verschiedene Produkte verwendet, unter anderem für eine künstliche Wursthülle.
- Das Klebeband: Erst im Jahr 1936 wurde der Name für das neu entwickelte transparente Klebeband verwendet, das heute weltweit als „Tesafilm“ bekannt ist.
Heute gehört die Tesa SE als eigenständige Tochtergesellschaft zum Beiersdorf-Konzern.