Warum ist das Wort „Föhn“ eigentlich ein geschützter Markenname?
Das ist eine spannende Frage, denn der „Föhn“ ist eines der bekanntesten Beispiele für einen Markennamen, der im allgemeinen Sprachgebrauch zum Wort für eine ganze Produktgruppe wurde (ein sogenanntes Deonym, ähnlich wie „Tempo“ für Taschentücher oder „Tesa“ für Klebeband).
Hier ist die Geschichte dahinter:
1. Die Erfindung und Anmeldung
Der Begriff wurde 1908 von der Berliner Firma Sanitas als Warenzeichen eingetragen. Die Firma brachte damals den ersten elektrischen Heißluftduschen-Apparat auf den Markt. Da der warme Luftstrom an den warmen Fallwind in den Alpen erinnerte, wählte man den Namen „Fön“ (damals noch ohne „h“).
2. Der rechtliche Status
Heute liegen die Markenrechte beim Unternehmen Electrolux (welches die Marke von AEG übernahm, die wiederum Sanitas aufgekauft hatte).
- „Fön“ (ohne h): Dies ist die geschützte Wortmarke. Nur Produkte von Electrolux (bzw. AEG) dürften offiziell so genannt werden.
- „Föhn“ (mit h): Dies bezeichnete ursprünglich nur den meteorologischen Wind.
3. Die Rechtschreibreform und die Verwässerung
Lange Zeit war es so: Wer das Gerät meinte, schrieb „Fön“; wer den Wind meinte, schrieb „Föhn“.
Mit der Rechtschreibreform von 1996 änderte sich das jedoch: Die offizielle Schreibweise für das Gerät wurde an den Wind angepasst und ist seitdem ebenfalls „Föhn“. Das hat die rechtliche Situation verkompliziert.
Technisch gesehen ist die Schreibweise „Fön“ (ohne h) nach wie vor eine geschützte Marke. Wenn andere Hersteller (wie Braun, Philips oder Dyson) ihre Geräte bewerben, schreiben sie meistens vorsichtshalber „Haartrockner“ oder „Haartrockner mit Gebläse“, um keine Markenrechtsverletzung zu begehen.
4. Warum ist das für die Firma wichtig?
Für ein Unternehmen ist es ein zweischneidiges Schwert, wenn ein Markenname zum Gattungsbegriff wird:
- Vorteil: Jeder kennt die Marke; sie ist das Synonym für das Produkt.
- Gefahr (Gattungsnamen-Problem): Wenn ein Begriff nur noch als Bezeichnung für die Produktart wahrgenommen wird, kann der Markenschutz gerichtlich angefochten werden und erlöschen (wie es etwa bei „Aspirin“ in den USA oder beim „Laufband“ passiert ist).
Deshalb legen Firmen wie Electrolux (oder auch Google und Adobe bei „googeln“ und „photoshoppen“) Wert darauf, dass ihr Name als Marke erkennbar bleibt und nicht einfach als Verb oder allgemeines Hauptwort in offiziellen Texten anderer Firmen landet.
Zusammenfassend: Das Wort „Fön“ ist ein geschützter Markenname, weil er die spezifische Bezeichnung für ein Produkt der Firma Sanitas (heute Electrolux/AEG) war. Dass wir heute alle „Föhn“ sagen, ist ein Triumph des Marketings, der die rechtliche Marke fast „verschlungen“ hat.