In welchen Arbeitsbereichen ist das Tragen einer Schutzbrille gesetzlich vorgeschrieben?
In Deutschland ist das Tragen einer Schutzbrille nicht pauschal für ganze Berufe, sondern gefahrbezogen gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und konkretisierend die DGUV Regel 112-192 (Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz).
Ob eine Schutzbrille getragen werden muss, entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
Hier sind die wichtigsten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, bei denen eine Schutzbrille zwingend vorgeschrieben ist:
1. Mechanische Gefährdungen (Fliegende Partikel)
Überall dort, wo Späne, Staub, Splitter oder Körner entstehen, die das Auge verletzen könnten:
- Metallverarbeitung: Schleifen, Fräsen, Bohren, Drehen, Meißeln.
- Holzverarbeitung: Sägen, Hobeln, Schleifen (insbesondere bei Harthölzern oder hohen Drehzahlen).
- Bauwesen: Arbeiten mit dem Bohrhammer, Trennschleifen (Flexen), Steinmetzarbeiten, Bolzensetzen, Arbeiten mit Hochdruckreinigern oder Sandstrahlgeräten.
- Garten- und Landschaftsbau: Arbeiten mit Freischneidern, Motorsägen oder Häckslern.
2. Chemische Gefährdungen (Flüssigkeiten und Gase)
Überall dort, wo Gefahrstoffe das Auge verätzen oder reizen könnten:
- Labore: Umgang mit Säuren, Laugen, Lösungsmitteln oder reaktiven Chemikalien.
- Chemische Industrie: Abfüllprozesse, Reinigung von Anlagen.
- Handwerk: Umgang mit aggressiven Reinigungsmitteln, Farben, Lacken oder Beizen (insbesondere bei Überkopf-Arbeiten).
- Galvanik: Arbeiten an Tauchbecken mit Elektrolyten.
3. Optische Gefährdungen (Strahlung)
Schutz vor gefährlichem Licht, das die Netzhaut oder Hornhaut schädigen kann:
- Schweißen und Schneiden: Hier sind spezielle Schweißerschutzfilter vorgeschrieben (Schweißmasken oder -brillen).
- Lasertechnologie: Arbeit mit Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 (Laserschutzbrillen sind hier spezifisch auf die Wellenlänge abgestimmt).
- Glashütten und Gießereien: Schutz vor Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung).
- Medizin/Kosmetik: Arbeit mit UV-Licht oder IPL-Geräten (Haarentfernung).
4. Thermische Gefährdungen (Hitze/Kälte)
- Metallschmelzen: Schutz vor Metallspritzern in Gießereien.
- Kältetechnik: Umgang mit tiefgekühlten verflüssigten Gasen (z. B. flüssiger Stickstoff), da Spritzer zu sofortigen Erfrierungen am Auge führen.
5. Biologische Gefährdungen (Infektionsgefahr)
- Medizinischer Bereich / Pflege: Operationen, Zahnmedizin oder Labore, bei denen die Gefahr besteht, dass Körperflüssigkeiten (Blut, Speichel) spritzen (Infektionsschutz).
- Entsorgungswirtschaft: Reinigung von Kanälen oder Umgang mit infektiösem Abfall.
Wer ist verantwortlich?
- Der Arbeitgeber: Er muss die Gefährdung ermitteln, die Schutzbrille kostenlos zur Verfügung stellen und die Mitarbeiter in der Benutzung unterweisen.
- Der Arbeitnehmer: Er ist gesetzlich verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA (Persönliche Schutzausrüstung) auch tatsächlich zu benutzen. Ein Verstoß kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und den Versicherungsschutz bei Unfällen gefährden.
Wichtiger Hinweis zu Brillenträgern
Normale Korrekturbrillen gelten nicht als Schutzbrillen, da sie oft nicht bruchsicher sind und keinen Seitenschutz bieten. In Bereichen mit Schutzbrillenpflicht müssen Brillenträger entweder eine Überbrille über ihrer normalen Brille tragen oder eine spezielle Korrektionsschutzbrille (Schutzbrille mit Sehstärke) vom Arbeitgeber gestellt bekommen.