Darf man die Parkzeit einfach weiterdrehen, ohne das Fahrzeug zwischendurch im fließenden Verkehr bewegt zu haben?

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Nein, das ist nicht erlaubt.

Das bloße Weiterdrehen der Parkscheibe, ohne das Fahrzeug zwischendurch wegzubewegen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Hier sind die Details dazu:

1. Die rechtliche Lage

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dient die Höchstparkdauer dazu, den vorhandenen Parkraum möglichst vielen Autofahrern zur Verfügung zu stellen (sogenannte Parkraumumwälzung). Wenn Sie die Parkscheibe einfach nur weiterdrehen, blockieren Sie den Parkplatz über die erlaubte Zeit hinaus.

2. Was Sie tun müssen

Um die Parkzeit legal zu „verlängern“, müssen Sie den Parkvorgang offiziell beenden. Das bedeutet:

  • Sie müssen das Fahrzeug aus der Parklücke herausfahren.
  • Es reicht nicht, das Auto nur ein paar Zentimeter vor- oder zurückzusetzen.
  • Theoretisch müssten Sie „einmal um den Block fahren“. Wenn Sie danach zum selben Parkplatz zurückkehren und dieser noch frei ist, dürfen Sie ihn erneut belegen und die Parkscheibe auf die neue Ankunftszeit einstellen.

3. Woher wissen Kontrolleure das?

Mitarbeiter des Ordnungsamtes nutzen oft einfache, aber effektive Methoden, um „Nachdreher“ zu entlarven:

  • Ventilstand: Die Position der Reifenventile wird notiert (z. B. „vorne links auf 12 Uhr“). Wenn die Parkzeit verlängert wurde, die Ventile aber noch exakt gleich stehen, ist klar, dass das Auto nicht bewegt wurde.
  • Fotos: Es werden Fotos vom Stand des Fahrzeugs gemacht.
  • Markierungen: Manchmal werden unauffällige Kreidemarkierungen an den Reifen angebracht.

4. Was passiert bei Verstößen?

Wenn Sie erwischt werden, wird dies wie „Parken ohne gültige Parkscheibe“ oder „Überschreiten der Parkzeit“ gewertet. Je nach Dauer der Zeitüberschreitung kostet das laut Bußgeldkatalog aktuell (Stand 2024) meist zwischen 20 und 40 Euro.

Ein kleiner Tipp zur legalen Einstellung:

Sie dürfen die Parkscheibe immer auf den Strich der nächsten halben Stunde nach Ihrer Ankunft stellen. Wenn Sie also um 10:05 Uhr ankommen, dürfen Sie die Scheibe ganz legal auf 10:30 Uhr stellen. Das verschafft Ihnen bereits bis zu 29 Minuten zusätzliche Zeit.