Beeinträchtigt ein am Rückspiegel hängender Duftbaum das Sichtfeld des Fahrers?

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Ja, rechtlich und sicherheitstechnisch gesehen kann ein am Rückspiegel hängender Duftbaum (oder andere Gegenstände wie Rosenkränze, Masken oder Würfel) das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigen.

Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

1. Rechtliche Lage (StVZO)

In Deutschland ist dies in § 35b Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Dort heißt es:

"Das Sichtfeld des Fahrzeugführers muss unter allen Betriebsbedingungen frei sein."

Das bedeutet, dass keine Gegenstände die Sicht durch die Windschutzscheibe behindern dürfen. Ein Duftbaum hängt direkt im zentralen Sichtbereich.

2. Die Gefahr des "toten Winkels"

Obwohl ein Duftbaum klein erscheint, ist das Hauptproblem die Perspektive und die Bewegung:

  • Winkel-Effekt: Da der Gegenstand nah am Auge des Fahrers ist, verdeckt er in der Ferne einen verhältnismäßig großen Bereich. Ein kleiner Duftbaum kann in 50 Metern Entfernung problemlos einen ganzen Fußgänger oder einen Radfahrer verdecken.
  • Pendelbewegung: Da der Gegenstand beim Fahren schwingt, kann er die Aufmerksamkeit des Fahrers ablenken oder Augenbewegungen provozieren, die vom Verkehrsgeschehen ablenken.

3. Mögliche Konsequenzen

  • Polizeikontrolle: Die Polizei kann ein Verwarnungsgeld (meist ab 10 Euro) erheben und dich auffordern, den Gegenstand zu entfernen.
  • Hauptuntersuchung (TÜV): Ein Prüfer kann dies als "geringen Mangel" oder sogar als "erheblichen Mangel" einstufen, wodurch das Fahrzeug die Plakette erst nach Entfernung des Gegenstands erhält.
  • Versicherungsschutz: Bei einem Unfall kann die Versicherung argumentieren, dass die Sicht behindert war. Dies kann zu einer Mitschuld führen oder dazu, dass die Kaskoversicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzt.

4. Empfehlung

Um sicherzugehen und die volle Sicht zu behalten, solltest du den Duftbaum an anderen Stellen platzieren:

  • An den Hebeln für Blinker oder Scheibenwischer (sofern sie nicht die Bedienung stören).
  • In den Seitenfächern der Türen.
  • Unter dem Sitz.
  • Es gibt auch spezielle Duftclips für die Lüftungsschlitze, die das Sichtfeld überhaupt nicht beeinträchtigen.

Fazit: Auch wenn es eine gängige Praxis ist, ist es streng genommen nicht erlaubt und stellt ein Sicherheitsrisiko dar.

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