Ab welchem Lärmpegel ist das Tragen von Kapselgehörschutz gesetzlich vorgeschrieben?

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In Deutschland ist das Tragen von Gehörschutz (dazu gehört auch der Kapselgehörschutz) durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbeitschV) klar geregelt.

Maßgeblich sind dabei die sogenannten Auslösewerte:

1. Ab 80 dB(A) (Unterer Auslösewert)

  • Bereitstellung: Der Arbeitgeber muss Gehörschutz zur Verfügung stellen.
  • Unterweisung: Die Mitarbeiter müssen über die Risiken von Lärm informiert werden.
  • Tragepflicht: Es besteht noch keine gesetzliche Pflicht für den Arbeitnehmer, den Gehörschutz zu tragen, es wird jedoch empfohlen.

2. Ab 85 dB(A) (Oberer Auslösewert) – Die Pflichtgrenze

  • Tragepflicht: Ab diesem Pegel ist das Tragen von Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben.
  • Kennzeichnung: Lärmbereiche müssen durch Warnschilder (blaues Rundschild mit Gehörschutz-Symbol) gekennzeichnet sein.
  • Einhaltung: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Gehörschutz auch tatsächlich getragen wird.

Wichtige Zusatzinformationen:

  • Spitzenschalldruckpegel ($L_{pC,peak}$): Da Lärm auch in Form von kurzen, extrem lauten Knallen auftreten kann, gibt es Grenzwerte für den Spitzenpegel:
    • Ab 135 dB(C) muss Gehörschutz bereitgestellt werden.
    • Ab 137 dB(C) muss Gehörschutz zwingend getragen werden.
  • Kapselgehörschutz oder Stöpsel? Das Gesetz schreibt nicht vor, welche Art von Gehörschutz getragen werden muss. Es muss lediglich ein geeigneter Gehörschutz sein, der den Lärmpegel am Ohr des Arbeitnehmers auf einen sicheren Wert (unter 85 dB) senkt. Kapselgehörschutz ist eine Option, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken sind ebenso zulässig.
  • Bezugszeitraum: Die 80 bzw. 85 dB(A) beziehen sich auf den Tages-Lärmexpositionspegel (gemittelt über eine 8-Stunden-Schicht).

Zusammenfassend: Wenn an Ihrem Arbeitsplatz ein dauerhafter Lärmpegel von 85 dB(A) oder mehr erreicht wird, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Gehörschutz zu tragen.