Name | Christopher Posch |
Alter | 46 |
Geburtstag | Mittwoch, 7. Januar 1976 |
Sternzeichen | Steinbock |
Geburtsort | Kassel, Deutschland |
Beruf | Anwalt |
Partner | Verheiratet |
Kinder | 1 |
Größe | 1,96 m |
Gewicht geschätzt | 82 kg |
Vermögen geschätzt | 2 Mio. Euro |
Letztes Update |
Seine Kanzlei "Posch Frank" kannst du unter folgender Nummer erreichen:
Aber die Nummer sollte nur angerufen werden, wenn du rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt brauchst! Wenn es um seine Sendung auf RTL geht, kannst du Herrn Posch nur über seine E-Mail Adresse kontaktieren:
Doch Christopher Posch ist tatsächlich studierter Anwalt. Er hat eine eigene Kanzlei "Posch Frank" Einloggen für Link
Laut Aussage von RTL sind alle Fälle, die in der Sendung gezeigt werden echt und es werden keine Schauspieler bezahlt. Deshalb werden auch regelmäßig Gesichter verpixelt und Namen geändert.
Wenn es sich um erfundene Fälle handeln würde, wäre RTL gesetzlich dazu verpflichtet dies im Abspann der Sendung (im "Kleingedruckten") klarzustellen. Dies ist aber nicht der Fall.
Auf der Internetseite der Produktionsfirma (infonetwork) von Christopher Posch "Ich kämpfe für ihr Recht!" steht auch Folgendes:
Christopher Posch ist verheiratet und hat eine 9-jährige Tochter.
Ja, Christopher Posch arbeitet inzwischen wieder Vollzeit als Anwalt in seiner eigenen Kanzlei "Posch Rechtsanwälte" in Kassel, wo er und sein Vater Dieter Posch gemeinsam an Fällen arbeiten. Hier die wichtigsten Informationen zu Posch Rechtsanwälte in Kassel
RTL oder Herr Posch haben natürlich nie über die Vergütung von RA Posch für seine RTL Sendung "Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht!" gesprochen. Jedoch gehe ich davon aus, dass der Grund für seine Partizipation an einer solchen Sendung für Christopher Posch nicht die TV Gagen von RTL waren.
Vielmehr lag ihm sicher daran sich selber und seine Kanzlei deutschlandweit bekannt zu machen und so für mehr Mandanten zu sorgen. Und diese Strategie scheint auch gut aufzugehen, wenn man bedenkt, dass Posch und seine Rechtsanwaltskanzlei vor seiner Sendung quasi unbekannt war und jetzt viele an seine Türe klopfen, die ohne seine TV Bekanntheit wahrscheinlich nie auf die Idee gekommen wären sich von Posch verteidigen zu lassen. Und diese Bekanntheit ist viel mehr Wert als ein einmaliger Euro Betrag von einem Fernsehsender.
Die Kosten für seine Leistungen hängen natürlich vom Fall ab. In der Regel sind die Kosten am Ende direkt an den sogenannten Gegenstandswert gebunden. D.h. um je mehr Geld es in dem Fall geht, um so höher ist die Vergütung für den beteiligten Anwalt.
Wenn es nur um eine Erstberatung geht, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Gebühren dafür nicht mehr als 190 Euro betragen darf.