Wie werden bei DEGIRO erzielte Gewinne steuerlich behandelt?

Melden
  1. Grundlagen der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland
  2. Anzeige und Versteuerung der Gewinne aus DEGIRO in der Steuererklärung
  3. Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung
  4. Fazit zur Steuererklärung bei Gewinnen mit DEGIRO

Wer über DEGIRO handelt, stellt sich oft die Frage, wie die erzielten Gewinne steuerlich behandelt werden und welche Pflichten sich daraus ergeben. DEGIRO ist eine beliebte Online-Broker-Plattform, die es privaten Anlegern ermöglicht, in verschiedene Wertpapiere wie Aktien, ETFs oder Fonds zu investieren. Die steuerliche Behandlung der Gewinne hängt dabei maßgeblich von den deutschen Steuergesetzen ab.

Grundlagen der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland

Kapitalerträge, zu denen auch Gewinne aus Wertpapierverkäufen gehören, unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird grundsätzlich auf Zinserträge, Dividenden und realisierte Kursgewinne erhoben.

Da DEGIRO seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in den Niederlanden hat, zieht die Plattform in der Regel keine deutsche Abgeltungssteuer automatisch ein. Dies bedeutet, dass Anleger in Deutschland selbst dafür verantwortlich sind, ihre erzielten Gewinne korrekt in der Steuererklärung anzugeben.

Anzeige und Versteuerung der Gewinne aus DEGIRO in der Steuererklärung

Da DEGIRO keine automatische Quellensteuer auf deutsche Kapitalerträge in Deutschland abführt, müssen Anleger ihre Gewinne selbst ermitteln und in der Anlage KAP der deutschen Einkommensteuererklärung angeben. Dies betrifft sowohl realisierte Kursgewinne als auch erhaltene Dividenden. Es empfiehlt sich, alle relevanten Transaktionen und Belege sorgfältig zu dokumentieren, um die Höhe der erzielten Erträge genau nachweisen zu können.

Die erzielten Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden als private Veräußerungsgeschäfte behandelt, sofern sie innerhalb des Steuerjahres realisiert wurden. Verluste können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden, um die Steuerlast zu verringern.

Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung

In Deutschland gibt es einen jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete (Sparer-Pauschbetrag), bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Da DEGIRO keinen automatischen Abzug der Abgeltungssteuer vornimmt, sollten Anleger trotzdem einen Freistellungsauftrag bei einem deutschen Konto oder einer anderen Bank einreichen, um inländische Kapitalerträge dort zu nutzen. Alternativ reduziert sich die Steuerlast in der Steuerklärung entsprechend.

Verluste aus Wertpapiergeschäften bei DEGIRO können in der Steuererklärung mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Allerdings ist für die Anerkennung der Verluste eine genaue Dokumentation erforderlich. Verlustbescheinigungen von DEGIRO werden in der Regel nicht automatisch ausgestellt, weshalb Anleger selbst Buch führen sollten.

Fazit zur Steuererklärung bei Gewinnen mit DEGIRO

Die Nutzung von DEGIRO bietet attraktive Konditionen für Anleger, erfordert jedoch eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Steuern. Da keine automatische Abführung der deutschen Abgeltungssteuer erfolgt, sind Anleger verpflichtet, ihre Kapitalerträge selbst zu erfassen und in der Steuererklärung anzugeben. Eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen und Erträge ist daher unerlässlich, um eventuelle Nachfragen oder Prüfungen durch das Finanzamt problemlos zu bestehen.

Wer sich unsicher ist, sollte einen Steuerberater hinzuziehen, um die individuellen steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen und mögliche Vorteile wie den Sparer-Pauschbetrag oder Verlustverrechnung optimal zu nutzen.

0

Kommentare