Welche Voraussetzungen muss der Personalausweis erfüllen, um die AusweisApp2 zu verwenden?
- Aktiver elektronischer Identitätsnachweis (eID)
- Freigabe der eID-Funktion
- PIN für den elektronischen Identitätsnachweis
- Technische Ausstattung des Personalausweises
- Aktualität des Personalausweises
- Zusammenfassung
Aktiver elektronischer Identitätsnachweis (eID)
Der Personalausweis muss über die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (eID) verfügen. Diese Funktion ermöglicht es dem Ausweisinhaber, sich sicher und digital gegenüber behördlichen und privaten Anwendungen auszuweisen. Die eID ist auf der Rückseite des Personalausweises mit dem eID-Symbol gekennzeichnet. Ohne diese Funktion kann der Ausweis nicht in der AusweisApp2 verwendet werden.
Freigabe der eID-Funktion
Die eID-Funktion muss vom Ausweisinhaber aktiviert bzw. freigegeben sein. Standardmäßig ist die Funktion aktiviert, es besteht jedoch die Möglichkeit, diese beim Erhalt des Ausweises oder später zu deaktivieren. Nur wenn die eID-Funktion aktiv ist, kann die AusweisApp2 auf die persönlichen Daten im Ausweis zugreifen und eine digitale Identifikation durchführen.
PIN für den elektronischen Identitätsnachweis
Um die AusweisApp2 nutzen zu können, benötigt der Ausweisinhaber eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Diese PIN steuert den Zugriff auf die im Personalausweis gespeicherten elektronischen Daten. Sie wird bei Beantragung des Personalausweises vergeben und muss bei jedem Identifikationsvorgang eingegeben werden. Die PIN dient der Sicherheit und Verhinderung unbefugten Zugriffs.
Technische Ausstattung des Personalausweises
Der Personalausweis muss ein integriertes kontaktloses Chipmodul enthalten, das den ISO-Standard 14443 erfüllt. Dieser NFC-Chip speichert die persönlichen Daten und ermöglicht die Übertragung an ein geeignetes Lesegerät oder Smartphone. Ältere Ausweise ohne Chip oder mit einem nicht kompatiblen Chip können nicht mit der AusweisApp2 verwendet werden.
Aktualität des Personalausweises
Der Personalausweis muss gültig und darf nicht abgelaufen sein. Nur gültige Ausweise können für die Online-Identifikation verwendet werden, da die Echtheit und Gültigkeit für die sichere Nutzung entscheidend sind. Abgelaufene Ausweise sind für die Nutzung der AusweisApp2 ausgeschlossen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend muss der deutsche Personalausweis, um mit der AusweisApp2 verwendet zu werden, über die aktive und freigegebene eID-Funktion verfügen, einen integrierten NFC-Chip besitzen, der den technischen Anforderungen entspricht, eine gültige PIN für den Identitätsnachweis ermöglichen und darf nicht abgelaufen sein. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die AusweisApp2 eine sichere digitale Identifikation auf Grundlage des Personalausweises durchführen.
