Welche Steuern fallen beim Verkauf von Fonds an?
- Steuerliche Grundlagen beim Verkauf von Fonds
- Unterschied zwischen Thesaurierenden und Ausschüttenden Fonds
- Besteuerung beim Verkauf: Realisierte Gewinne
- Freibeträge und Verlustverrechnung
- Sonderfälle: Verkauf steuerpflichtiger Investmentfonds und Auslandsfonds
- Fazit
Der Verkauf von Fonds ist für viele Anleger eine wichtige Möglichkeit, Gewinne zu realisieren oder Kapital umzuschichten. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Steuern beim Verkauf von Fonds anfallen. Die steuerliche Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Art des Fonds, dem Zeitpunkt des Verkaufs und der persönlichen Steuerpflicht des Anlegers.
Steuerliche Grundlagen beim Verkauf von Fonds
Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Fondsanteilen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese Steuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer und beträgt pauschal 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird auf die erzielten Kursgewinne sowie auf Ausschüttungen aus Fonds erhoben.
Unterschied zwischen Thesaurierenden und Ausschüttenden Fonds
Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge (Dividenden oder Zinsen) regelmäßig an die Anleger ausgezahlt. Diese Erträge müssen versteuert werden, meist durch Einbehalt der Kapitalertragsteuer durch die depotführende Bank. Thesaurierende Fonds dagegen behalten die Erträge ein und reinvestieren sie. Auch diese fiktiven Erträge werden seit 2018 im Rahmen der Vorabpauschale besteuert, selbst wenn kein Geldfluss an den Anleger erfolgt.
Besteuerung beim Verkauf: Realisierte Gewinne
Der entscheidende steuerliche Moment ist der Verkauf der Fondsanteile. Dabei wird der Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten als Gewinn oder Verlust ermittelt. Auf den Gewinn wird die Abgeltungsteuer fällig. Für viele Privatanleger endet damit die Steuerpflicht, sofern die Bank die Steuer direkt abführt und keine weiteren besonderen Regelungen greifen.
Freibeträge und Verlustverrechnung
Es gibt einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Innerhalb dieses Betrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden, was sich steuermindernd auswirkt.
Sonderfälle: Verkauf steuerpflichtiger Investmentfonds und Auslandsfonds
Bei speziellen Fonds, wie etwa Immobilienfonds oder ausländischen Fonds, können zusätzliche steuerliche Regeln gelten. So können bei ausländischen Fonds andere Bewertungsvorschriften oder Quellensteuern zur Anwendung kommen. Auch hier ist es sinnvoll, sich im Einzelfall steuerlich beraten zu lassen.
Fazit
Der Verkauf von Fonds führt in Deutschland grundsätzlich zur Besteuerung der erzielten Kursgewinne mit der Abgeltungsteuer. Ausschüttungen und bestimmte thesaurierende Erträge werden ebenfalls besteuert. Es existieren jedoch Freibeträge und Möglichkeiten zur Verlustverrechnung, die die Steuerlast mindern können. Wer sich unsicher ist, sollte die individuelle Situation mit einem Steuerberater oder einer steuerlichen Fachkraft klären, um keine Fehler bei der Deklaration der Kapitalerträge zu machen.
