Welche Steuern fallen bei der Nutzung von Trading 212 an?

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  1. Allgemeine steuerliche Behandlung von Trading 212
  2. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
  3. Versteuerung von Dividenden und Verkaufserlösen
  4. Verlustverrechnung und Freistellungsauftrag
  5. Meldung in der Steuererklärung
  6. Fazit

Allgemeine steuerliche Behandlung von Trading 212

Trading 212 ist eine beliebte Online-Plattform für den Handel mit Aktien, ETFs und anderen Finanzinstrumenten. Nutzer investieren häufig in verschiedene Wertpapiere und erzielen daraus Gewinne. Diese Gewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in Deutschland korrekt versteuert werden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Trading 212 selbst keine Steuern einbehält oder abführt, sondern die Steuerpflicht grundsätzlich beim Anleger liegt.

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Die wichtigsten Steuern bei Gewinnen durch Trading 212 sind Kapitalertragsteuern, insbesondere die Abgeltungsteuer. Diese beträgt in Deutschland pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird auf realisierte Gewinne, Dividenden und andere Kapitalerträge fällig. Da Trading 212 keine deutsche Bank ist, führen sie diese Steuer nicht automatisch ab. Anleger müssen demzufolge ihre Gewinne in der Steuererklärung angeben und die Steuern selbst entrichten.

Versteuerung von Dividenden und Verkaufserlösen

Dividenden, die aus Aktien auf Trading 212 gezahlt werden, stellen ebenfalls Einkünfte dar und müssen versteuert werden. Weil es sich häufig um internationale Dividenden handelt, kann es zu Quellensteuereinbehalten im Ausland kommen, die angerechnet werden können. Verkaufserlöse aus gehandelten Wertpapieren müssen ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden, da sie Gewinne oder Verluste darstellen. Wichtig ist, dass nur die realisierten Gewinne steuerpflichtig sind, das heißt, erst wenn Aktien tatsächlich verkauft wurden und Gewinn entstanden ist.

Verlustverrechnung und Freistellungsauftrag

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen gegenzurechnen. Dies kann auch für Verluste aus Trading 212-Konten genutzt werden, sofern diese korrekt dokumentiert werden. Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, einen Teil der Kapitalerträge bis zu 801 Euro pro Person (1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepartnern) steuerfrei zu vereinnahmen. Da Trading 212 jedoch oft keinen direkten Freistellungsauftrag entgegennehmen kann, sollte man diese Werte bei der Steuererklärung angeben und den Sparerpauschbetrag dort geltend machen.

Meldung in der Steuererklärung

Für Kapitalerträge aus Trading 212 ist eine Anlage KAP in der deutschen Einkommensteuererklärung auszufüllen. Dort werden alle Erträge, Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen angegeben. Es empfiehlt sich, alle Transaktionen sorgfältig zu dokumentieren, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Da Trading 212 keine Steuerbescheinigungen für den deutschen Fiskus ausstellt, müssen Nutzer alle Nachweise und Kontoauszüge selbst sammeln und gegebenenfalls durch einen Steuerberater unterstützen lassen.

Fazit

Die Nutzung von Trading 212 bringt steuerliche Pflichten in Deutschland mit sich. Alle Kapitalerträge müssen ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Da Trading 212 keine Steuern automatisch abführt, liegt die Verantwortung beim Anleger. Eine sorgfältige Dokumentation sowie die Kenntnis der deutschen Abgeltungsteuer und weiterer steuerlicher Regelungen sind daher essenziell, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

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