Welche Fristen gelten für die Beantragung von Urlaubsentschädigungen?

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  1. Grundlagen und Bedeutung der Urlaubsentschädigung
  2. Verjährungsfristen bei der Beantragung
  3. Besonderheiten bei der Urlaubsverjährung
  4. Praktische Hinweise zur Beantragung
  5. Fazit

Grundlagen und Bedeutung der Urlaubsentschädigung

Die Urlaubsentschädigung ist eine finanzielle Leistung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht mehr in Form von Freizeit nehmen können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Resturlaub nicht mehr genommen wurde. Die Urlaubsentschädigung soll die entgangene Erholung ersetzen und stellt daher einen wichtigen Bestandteil des Arbeitsrechts dar.

Verjährungsfristen bei der Beantragung

Die rechtliche Grundlage für die Verjährung von Ansprüchen auf Urlaubsentschädigung liegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Grundsätzlich unterliegen solche Ansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Diese Frist beginnt jeweils am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Das bedeutet konkret, dass der Anspruch auf Urlaubsentschädigung bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Entstehung des Anspruchs geltend gemacht werden muss, um nicht zu verjähren.

Besonderheiten bei der Urlaubsverjährung

Im Arbeitsrecht gibt es jedoch auch spezielle Regelungen bezüglich des Urlaubs. So kann der gesetzliche Mindesturlaub aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht einfach verfallen, wenn der Arbeitnehmer ihn aus triftigen Gründen, etwa Krankheit, nicht nehmen konnte. Allerdings wird durch diese Regelungen die Verjährung der Urlaubsansprüche nicht grundsätzlich aufgehoben, sondern lediglich verlängert.

Für die Urlaubsentschädigung, also die Auszahlung von nicht genommenem Urlaub, gilt der Anspruch grundsätzlich erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Deshalb beginnt die Verjährungsfrist ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

Praktische Hinweise zur Beantragung

Arbeitnehmer sollten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die noch offenen Urlaubsansprüche und die damit verbundenen Urlaubsentschädigungen sorgfältig überprüfen und möglichst zeitnah geltend machen. Im Falle eines Streits über die Höhe der Urlaubsentschädigung empfiehlt es sich, zeitnah juristischen Rat einzuholen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Urlaubsansprüche abzugelten, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Eine verspätete Beantragung kann dazu führen, dass der Anspruch aufgrund der Verjährungsfristen verloren geht.

Fazit

Für die Beantragung von Urlaubsentschädigungen gelten grundsätzlich drei Jahre Verjährungsfrist, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also meist mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Um den Anspruch nicht zu verlieren, sollte der Antrag möglichst zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt und gegebenenfalls rechtlicher Beistand eingeholt werden.

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