Welche Entschädigung steht mir zu, wenn mein Hotelzimmer mangelhaft gereinigt ist?

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  1. Grundlage des Anspruchs
  2. Rechte des Gastes bei Mängeln des Hotelzimmers
  3. Form der Entschädigung
  4. Weitere mögliche Ansprüche
  5. Praxis-Tipp

Grundlage des Anspruchs

Ein mangelhaft gereinigtes Hotelzimmer stellt einen Sachmangel der gebuchten Leistung dar. Bei Vertragsabschluss zwischen Gast und Hotelier vereinbart der Gast die Überlassung eines sauberen und ordnungsgemäßen Hotelzimmers. Wenn dieses nicht den hygienischen und qualitativen Erwartungen entspricht, liegt ein Mangel vor.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Mängeln ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag sowie den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 536 BGB, der die Minderung der Miete bei Mängeln regelt.

Rechte des Gastes bei Mängeln des Hotelzimmers

Sobald ein mangelhafter Zustand festgestellt wird, sollte der Gast umgehend den Mangel beim Hotelpersonal anzeigen und die Beseitigung fordern. Das Hotel ist verpflichtet, den Mangel zu beheben oder eine gleichwertige Alternative bereitzustellen. Sollte dies nicht oder nicht ausreichend erfolgen, hat der Gast Anspruch auf eine angemessene Minderung des vereinbarten Preises.

Form der Entschädigung

Die Entschädigung erfolgt in der Regel in Form einer Mietminderung. Das bedeutet, dass der Gast für die Zeit, in der das Zimmer mangelhaft war, einen geringeren Preis zahlen muss. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab.

Bei einer leicht mangelhaften Reinigung, die den Aufenthalt nur unwesentlich beeinträchtigt, fällt die Minderung eher gering aus. Liegt hingegen eine erhebliche Verschmutzung vor, kann ein größerer Teil des Übernachtungspreises erstattet oder gutgeschrieben werden.

In Ausnahmefällen, wenn der Mangel so gravierend ist, dass der Aufenthalt im Zimmer unzumutbar wird, kann sogar eine vollständige Rückerstattung oder die Möglichkeit zu einem kostenfreien Rücktritt vom Vertrag bestehen.

Weitere mögliche Ansprüche

Neben der Mietminderung können unter bestimmten Umständen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, zum Beispiel wenn durch die mangelnde Reinigung gesundheitliche Beeinträchtigungen entstanden sind oder weitere Kosten verursacht wurden. Hierfür müssen jedoch konkrete Nachweise erbracht werden.

Praxis-Tipp

Um Ihre Ansprüche zu sichern, empfiehlt es sich, den Mangel umgehend schriftlich (zum Beispiel per E-Mail oder schriftlicher Beschwerde beim Hotel) festzuhalten und idealerweise Fotos als Beweismittel anzufertigen. Eine zeitnahe und dokumentierte Mängelanzeige erleichtert die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.

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