Was passiert mit der Garantie, wenn ich mein Amazon-Produkt verschenke?
- Grundlegendes zur Hersteller- und Verkäufergarantie
- Gewährleistung nach deutschem Recht
- Herstellergarantie und deren Bedingungen
- Garantieabwicklung bei weitergegebenen Produkten
- Amazon-Rückgabe und Garantieansprüche bei Geschenken
- Fazit
Grundlegendes zur Hersteller- und Verkäufergarantie
Wenn Sie ein Produkt bei Amazon kaufen, erhalten Sie in der Regel sowohl die gesetzliche Gewährleistung als auch eventuell eine zusätzliche Herstellergarantie. Diese Garantien sind grundsätzlich an das Produkt gebunden und nicht explizit an die Person, die das Produkt ursprünglich gekauft hat. Das bedeutet, dass beim Verschenken eines Artikels die Garantieansprüche normalerweise auf den neuen Besitzer übergehen können.
Gewährleistung nach deutschem Recht
Die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland gilt immer für den Käufer eines Produkts. Wenn Sie das Produkt verschenken, ist der ursprüngliche Käufer aus Sicht des Gesetzes weiterhin der Käufer. Das kann in der Praxis bedeuten, dass im Falle eines Mangels die Gewährleistungsansprüche formal nur vom ursprünglichen Käufer geltend gemacht werden können. Allerdings ist es bei vielen Händlern und Herstellern üblich, auch dem Besitzer des Produkts – in diesem Fall dem Beschenkten – entgegenzukommen und Reparaturen oder Austausch vorzunehmen, sofern der Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
Herstellergarantie und deren Bedingungen
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann unterschiedliche Bedingungen enthalten. Einige Hersteller knüpfen ihre Garantie an den Nachweis des Kaufes, andere machen die Garantiebedingungen auch an den ursprünglichen Käufer gebunden. Daher ist es wichtig, vor dem Verschenken die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers zu prüfen. Oft kann der Beschenkte die Garantie nutzen, wenn Sie als Schenker ihm den Kaufbeleg weitergeben und die Garantiebedingungen keine expliziten Beschränkungen enthalten.
Garantieabwicklung bei weitergegebenen Produkten
Damit der Beschenkte im Garantiefall problemlos Ansprüche geltend machen kann, sollte er idealerweise den Kaufbeleg erhalten, da dieser üblicherweise als Nachweis für den Garantiezeitraum dient. Manche Hersteller verlangen zusätzlich eine Registrierung des Produkts, wodurch die Garantie an den registrierten Nutzer gekoppelt sein kann. In diesem Fall sollte der Beschenkte als neuer Nutzer registriert werden. Wenn der Kauf über Amazon erfolgte, ist der Kaufbeleg elektronisch abrufbar und kann ebenfalls weitergegeben werden.
Amazon-Rückgabe und Garantieansprüche bei Geschenken
Sollte das Produkt als Geschenk direkt über Amazon versendet worden sein, kann der Beschenkte bei Problemen eventuell von den Amazon-eigenen Garantieleistungen profitieren. Amazon bietet häufig einen Geschenkversand an, bei dem der Kaufbeleg nicht enthalten ist, gleichzeitig aber die Rückgabe und oft auch der Kundensupport direkt vom Empfänger genutzt werden können. Dennoch unterscheiden sich die Bedingungen je nach Händler und Produkt.
Fazit
Zusammenfassend bleibt die gesetzliche Gewährleistung rechtlich eng am ursprünglichen Käufer gebunden, die Herstellergarantie ist dagegen meist auf das Produkt bezogen und kann vom Beschenkten genutzt werden, sofern dieser den Kaufbeleg vorlegen kann und die Garantiebedingungen dies erlauben. Um sicherzustellen, dass der Beschenkte die volle Unterstützung im Garantiefall erhält, ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen und Informationen mit dem Geschenk weiterzugeben und gegebenenfalls den Herstellerservice bezüglich der Registrierung zu kontaktieren.
