Kann man Babbel von der Steuer absetzen?

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  1. Einleitung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sprachkursen
  2. Wann können Babbel-Kosten steuerlich abgesetzt werden?
  3. Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben
  4. Notwendige Nachweise und Dokumentation
  5. Fazit zur steuerlichen Absetzbarkeit von Babbel

Einleitung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sprachkursen

Viele Menschen, die eine neue Sprache lernen möchten, nutzen Online-Plattformen wie Babbel.

Dabei stellt sich häufig die Frage, ob die Kosten für Babbel auch steuerlich geltend gemacht werden können.

Denn wenn dies möglich ist, können die Ausgaben zumindest teilweise die Steuerlast reduzieren.

Im Folgenden werden die grundlegenden Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Absetzung von Babbel-Kosten erläutert.

Wann können Babbel-Kosten steuerlich abgesetzt werden?

Grundsätzlich können Ausgaben für Sprachkurse unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.

Wenn die Sprachkenntnisse zur Ausübung des Berufs oder zur Verbesserung der Jobchancen erforderlich sind, kann Babbel als Fortbildungskosten gelten.

Das bedeutet, dass die Ausgaben entweder in der Steuererklärung angegeben werden können oder beim Arbeitgeber zur Rückerstattung eingereicht werden.

Ohne einen beruflichen Bezug sind die Kosten für Babbel in der Regel als private Ausgaben nicht absetzbar.

Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben

Sprachkurse, die der Fortbildung dienen, können als Werbungskosten nach § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden.

Solche Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen, wenn ein Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf besteht.

Falls der Sprachkurs der Erstqualifikation dient, etwa um eine Ausbildung zu starten, können die Kosten hingegen als Sonderausgaben nach § 10 EStG berücksichtigt werden, allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Notwendige Nachweise und Dokumentation

Um Babbel-Kosten steuerlich geltend zu machen, sollte der Nutzer alle Zahlungsbelege und Nachweise über den Kurs erbringen.

Außerdem ist es sinnvoll, den beruflichen Bezug darzustellen, beispielsweise durch eine Erklärung, warum die Fremdsprachenkenntnisse für den Beruf wichtig sind.

Bei Online-Sprachkursen kann dies teilweise schwieriger sein, da Babbel keine klassischen Teilnahmebestätigungen ausstellt, wie es bei Volkshochschulen oder Präsenzkursen üblich ist.

Ein Kontoauszug oder eine Bestätigung über den bezahlten Abonnement-Preis kann daher hilfreich sein.

Fazit zur steuerlichen Absetzbarkeit von Babbel

Die Ausgaben für Babbel können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein klarer beruflicher Bezug besteht.

Es empfiehlt sich, alle Belege aufzubewahren und im Zweifel einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle Situation zu beurteilen und die optimale steuerliche Geltendmachung zu gewährleisten.

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