Kann ich mit dem Semesterticket NRW eine weitere Person mitnehmen?

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  1. Was ist das Semesterticket NRW?
  2. Darf ich eine weitere Person mitnehmen?
  3. Ausnahmen bei der Mitnahme weiterer Personen
  4. Fazit: Semesterticket NRW und Personenzusatz

Was ist das Semesterticket NRW?

Das Semesterticket NRW ist ein vergünstigtes Fahrkartensystem, das Studierenden an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung steht. Es ermöglicht ihnen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge während des Semesters innerhalb eines bestimmten Bereichs kostenfrei oder vergünstigt zu nutzen.

Darf ich eine weitere Person mitnehmen?

Grundsätzlich ist das Semesterticket NRW personengebunden und gilt ausschließlich für die eingeschriebene Person. Das bedeutet, dass das Ticket nicht übertragbar ist und nicht gleichzeitig von anderen Personen genutzt werden darf. Eine Mitnahme zusätzlicher Personen ist im Normalfall nicht erlaubt, insbesondere nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, die ausschließlich aufgrund des Semestertickets genutzt werden.

Ausnahmen bei der Mitnahme weiterer Personen

Es gibt jedoch kleinere Ausnahmen, die zu beachten sind. In manchen Verkehrsverbünden in NRW ist eine Mitnahme von Kindern unter bestimmten Altersgrenzen (oft bis 6 Jahre) kostenlos erlaubt, auch wenn diese nicht im Besitz eines eigenen Semestertickets sind. Darüber hinaus können einzelne Verkehrsunternehmen oder Verbindungen eine Mitnahme weiterer Personen gegen Zahlung eines bestimmten Zuschlags ermöglichen. Dies ist allerdings nicht allgemein über das Semesterticket geregelt, sondern ist von lokalen Bestimmungen abhängig.

Fazit: Semesterticket NRW und Personenzusatz

Das Semesterticket NRW ist eine persönliche Fahrkarte und berechtigt in der Regel keine weiteren Personen zur kostenfreien Mitfahrt. Wer eine Begleitung mitnehmen möchte, muss häufig eine separate Fahrkarte erwerben. Studierende sollten sich daher vor der Fahrt bei ihrem jeweiligen Verkehrsverbund oder auf den offiziellen Webseiten über die gültigen Beförderungsbedingungen informieren, um Missverständnisse und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

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