Frage: Wann muss ich bei einer eBay Rücksendung die Kosten selbst tragen?
- Grundlagen zur Rücksendung auf eBay
- Rücksendung auf eigene Kosten bei fehlendem Widerrufsrecht
- Rücksendekosten bei gewerblichen Verkäufern und Widerrufsrecht
- Fazit
Grundlagen zur Rücksendung auf eBay
Wenn Sie auf eBay einen Artikel gekauft haben, stellt sich häufig die Frage, wer die Rücksendekosten übernimmt, falls Sie den Artikel zurückgeben möchten. Diese Kostenübernahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grund der Rücksendung, der Art des Verkäufers und den gesetzlichen Bestimmungen.
Rücksendung auf eigene Kosten bei fehlendem Widerrufsrecht
Bei privaten Verkäufen auf eBay endet oft das Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Käufer die Rücksendung nur dann vornehmen kann, wenn der Artikel beispielsweise nicht der Beschreibung entspricht oder defekt ist. In diesen Fällen kann der Verkäufer verpflichtet sein, die Rücksendekosten zu übernehmen.
Wenn jedoch keine solchen Mängel vorliegen und der Käufer den Artikel einfach nicht mehr möchte (sogenannter "Kauf ohne Widerrufsrecht" bei privaten Verkäufen), muss er meist die Rücksendekosten selbst tragen. Das gilt besonders, wenn der Verkäufer darauf in der Artikelbeschreibung hingewiesen hat.
Rücksendekosten bei gewerblichen Verkäufern und Widerrufsrecht
Greift das gesetzliche Widerrufsrecht, was bei gewerblichen Verkäufern in der Regel der Fall ist, kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. In diesem Fall trägt der Käufer in der Regel die Kosten für die Rücksendung – außer der Händler hat sich freiwillig bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen.
Das bedeutet, dass bei einer Rückgabe, weil Ihnen der Artikel nicht gefällt, die Versandkosten für die Rücksendung normalerweise vom Käufer selbst übernommen werden müssen. Lediglich bei fehlerhafter Ware oder falscher Lieferung übernimmt der Verkäufer die Rücksendekosten.
Fazit
Ob die Rücksendung bei eBay auf eigene Kosten erfolgt, hängt von verschiedenen Umständen ab. Bei privaten Verkäufen ohne Widerrufsrecht und bei Nichtgefallen trägt der Käufer zumeist die Kosten selbst. Bei gewerblichen Verkäufern greift das Widerrufsrecht, allerdings übernimmt nur der Verkäufer die Rücksendekosten, wenn der Artikel mangelhaft oder nicht wie beschrieben ist. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf die Rücknahmebedingungen sorgfältig zu prüfen.