Wie setzen sich die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz im Pflegeheim zusammen?
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in einem Pflegeheim (vollstationäre Pflege) setzen sich in Deutschland aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt (Teilkaskoversicherung), müssen Bewohner einen erheblichen Teil selbst tragen.
Hier sind die vier Hauptkomponenten der Kosten:
1. Pflegebedingte Aufwendungen
Dies sind die Kosten für die eigentliche Pflege und Betreuung sowie die medizinische Behandlungspflege.
- Was die Pflegekasse zahlt: Je nach Pflegegrad (2 bis 5) zahlt die Pflegeversicherung einen festen monatlichen Zuschuss (PG 2: 770 €, PG 3: 1.262 €, PG 4: 1.775 €, PG 5: 2.005 €).
- Der Eigenanteil (EEE): Die darüber hinausgehenden Pflegekosten müssen Sie selbst bezahlen. Seit 2017 gibt es den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Das bedeutet: Innerhalb eines Heims zahlen alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 den exakt gleichen Betrag für die Pflege, unabhängig davon, wie viel Pflege sie tatsächlich benötigen.
2. Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten werden oft als „Hotelkosten“ bezeichnet. Sie fallen zusätzlich zum Pflege-Eigenanteil an und müssen komplett selbst getragen werden.
- Unterkunft: Reinigung des Zimmers, Entsorgung, Strom, Wasser, Heizung, Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen.
- Verpflegung: Alle Mahlzeiten und Getränke.
3. Investitionskosten
Vergleichbar mit der Kaltmiete bei einer Wohnung. Das Heim legt die Kosten für Anschaffung, Abnutzung, Miete oder Pacht des Gebäudes sowie notwendige Modernisierungen auf die Bewohner um. Auch diese Kosten trägt der Bewohner allein.
4. Ausbildungsumlage
Um die Ausbildung von Pflegefachkräften zu finanzieren, erheben die meisten Heime eine Umlage. Dieser Betrag wird ebenfalls zu 100 % auf die Bewohner umgelegt.
Der „Leistungszuschlag“ (Entlastung seit 2022)
Da die Eigenanteile in den letzten Jahren stark gestiegen sind, zahlt die Pflegekasse seit Januar 2022 (und erhöht seit 2024) einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE). Je länger man im Heim lebt, desto höher wird dieser Zuschuss:
- Im 1. Jahr: 15 % Nachlass auf den EEE.
- Im 2. Jahr: 30 % Nachlass auf den EEE.
- Im 3. Jahr: 50 % Nachlass auf den EEE.
- Ab dem 4. Jahr: 75 % Nachlass auf den EEE.
- Wichtig: Dieser Zuschuss bezieht sich nur auf die pflegebedingten Kosten, nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.
Zusammenfassung: Was zahlt der Bewohner monatlich?
Die monatliche Rechnung für den Bewohner (der sog. Eigenanteil) ergibt sich also aus:
- EEE (Pflegekosten minus Kassenanteil minus Leistungszuschlag)
- + Kosten für Unterkunft & Verpflegung
- + Investitionskosten
- + Ausbildungsumlage
Mit welchen Beträgen muss man rechnen?
Die Kosten variieren stark nach Bundesland und Einrichtung. Im Bundesdurchschnitt (Stand 2024) müssen Heimbewohner im ersten Jahr mit einem Eigenanteil von etwa 2.500 € bis 3.000 € pro Monat rechnen.
Tipp: Wenn das eigene Einkommen (Rente) und das Vermögen nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, springt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt ein („Hilfe zur Pflege“). Dabei werden seit 2020 Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € zur Kasse gebeten (Angehörigen-Entlastungsgesetz).