Wie hoch muss der gesetzliche Mindestfettgehalt von Butter sein?
Melden
Der gesetzliche Mindestfettgehalt von Butter ist EU-weit geregelt und unterscheidet sich leicht je nach Sorte:
- Standard-Butter (ungesalzen): Sie muss einen Milchfettgehalt von mindestens 82 % haben.
- Gesalzene Butter: Hier liegt der Mindestfettgehalt bei 80 %.
Zusätzlich gelten folgende Grenzwerte für die Zusammensetzung:
- Der Wassergehalt darf maximal 16 % betragen.
- Der Gehalt an fettfreier Trockenmasse (Milcheiweiß, Milchzucker, Mineralstoffe) darf maximal 2 % betragen.
Diese Vorgaben sind in der EU-Verordnung über Vermarktungsnormen für Streichfette sowie in der deutschen Butterverordnung festgehalten. Wenn ein Produkt weniger Fett hat, darf es nicht mehr einfach nur als „Butter“ verkauft werden, sondern muss Bezeichnungen wie „Dreiviertelfettbutter“ (60–62 % Fett) oder „Halbfettbutter“ (39–41 % Fett) tragen.