Wie hoch muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil an Fischfilet in einem Fischstäbchen sein?
In Deutschland ist der Mindestanteil an Fisch in Fischstäbchen durch die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs (speziell die Leitsätze für Fische, Krebse und Weichtiere) festgelegt.
Der vorgeschriebene Mindestanteil an Fischmuskelfleisch beträgt:
65 %
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Panade und andere Zutaten maximal 35 % des Gesamtgewichts ausmachen dürfen.
Weitere wichtige Kriterien für „echte“ Fischstäbchen:
- Qualität des Fischs: Es muss sich um Fischmuskelfleisch handeln, das aus Fischfilet oder aus zusammengefügten Fischfiletstücken besteht.
- Form: Fischstäbchen müssen eine gleichmäßige, längliche (quaderförmige) Form haben.
- Gewicht: Üblicherweise wiegt ein Fischstäbchen etwa 30 Gramm (dies ist zwar nicht streng gesetzlich fixiert, hat sich aber als Standard etabliert).
Wichtig zu wissen: Sollte ein Produkt weniger als 65 % Fisch enthalten, darf es im Handel in der Regel nicht unter der Bezeichnung „Fischstäbchen“ verkauft werden, sondern muss Namen wie „Fischhappen“ oder „Backfischstäbchen“ tragen, sofern die Zusammensetzung dort entsprechend deklariert ist. Die meisten Markenprodukte und auch Eigenmarken im Supermarkt halten sich jedoch strikt an die 65-Prozent-Marke oder liegen sogar leicht darüber.