Wer ist für die Installation und Wartung der Rauchmelder in Mietwohnungen zuständig?

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In Deutschland ist die Regelung für Rauchwarnmelder in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer festgelegt. Obwohl es kleine Unterschiede gibt, lässt sich die Zuständigkeit wie folgt zusammenfassen:

1. Installation: Vermieter

Die Pflicht zur Anschaffung und Installation der Rauchmelder liegt in allen Bundesländern beim Eigentümer bzw. Vermieter.

  • Er muss die Geräte in den gesetzlich vorgeschriebenen Räumen (in der Regel Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen) anbringen.
  • Die Kosten für die Anschaffung und Montage trägt der Vermieter. Er kann diese jedoch im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung (begrenzt) auf die Miete umlegen.

2. Wartung: Abhängig vom Bundesland

Bei der Wartung (Betriebsbereitschaft prüfen, Batteriewechsel) unterscheidet man zwei Fälle:

  • Gesetzliche Regelung: In vielen Bundesländern (z. B. NRW, Bayern, Baden-Württemberg) ist laut Landesbauordnung eigentlich der Mieter (Besitzer) für die Wartung zuständig – es sei denn, der Vermieter übernimmt diese Pflicht selbst.
  • Übernahme durch den Vermieter: Der Vermieter hat jedoch eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, er muss im Zweifel sicherstellen, dass die Geräte funktionieren. Daher übernehmen fast alle Vermieter die Wartung selbst oder beauftragen eine Fachfirma damit, um rechtlich abgesichert zu sein.
  • Ausnahmen: In einigen Bundesländern (z. B. Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) ist der Vermieter gesetzlich auch für die Wartung direkt verantwortlich.

3. Kosten der Wartung

Wenn der Vermieter die Wartung übernimmt (oder eine Firma beauftragt), kann er die anfallenden Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Dies muss jedoch im Mietvertrag so vereinbart sein (meist unter dem Punkt „Sonstige Betriebskosten“).

Zusammenfassung der Verantwortlichkeiten:

Aufgabe Wer ist zuständig?
Anschaffung / Einbau Vermieter
Kosten Einbau Vermieter (ggf. Modernisierungsumlage)
Wartung (Funktionstest) Je nach Bundesland Mieter oder Vermieter (in der Praxis meist Vermieter)
Kosten Wartung Mieter (über die Nebenkostenabrechnung)

Wichtig: Auch wenn der Mieter laut Landesbauordnung für die Wartung zuständig wäre, darf der Vermieter die Wartung an sich ziehen, um eine einheitliche Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten (Urteil des BGH). Der Mieter muss dies dulden.

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