Welche Sicherheitsbestimmungen gelten für das Mitführen von Zahnpasta in Reisegröße im Handgepäck bei Flugreisen?
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Für Zahnpasta im Handgepäck gelten die allgemeinen EU-Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (LAGs). Da Zahnpasta als gelartige Substanz eingestuft wird, müssen Sie folgende Punkte beachten:
1. Die 100-ml-Regel
- Maximales Volumen: Jede einzelne Tube Zahnpasta darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml (bzw. 100 g) haben.
- Wichtig: Es zählt die auf der Tube aufgedruckte Füllmenge des Behälters, nicht der tatsächliche Inhalt. Eine fast leere 150-ml-Tube wird in der Regel konfisziert, auch wenn nur noch ein kleiner Rest drin ist.
- Reisegröße: Die typischen Reisegrößen (meist 20 ml bis 75 ml) sind also ideal und problemlos erlaubt.
2. Der durchsichtige Beutel
- Alle Flüssigkeiten und Gele (einschließlich der Zahnpasta) müssen in einem einzelnen, transparenten und wiederverschließbaren Kunststoffbeutel transportiert werden.
- Volumen des Beutels: Der Beutel darf ein Fassungsvermögen von maximal 1 Liter haben.
- Pro Person: Es ist nur ein Beutel pro Fluggast zulässig.
- Verschluss: Der Beutel muss komplett geschlossen sein.
3. Kontrolle am Flughafen
- An der Sicherheitskontrolle müssen Sie den 1-Liter-Beutel in der Regel aus dem Handgepäck nehmen und separat in die Plastikschale legen, damit er geröntgt werden kann.
- Ausnahme CT-Scanner: An einigen modernen Flughäfen (z. B. München oder Frankfurt an bestimmten Terminals) kommen neue CT-Scanner zum Einsatz. Dort können Flüssigkeiten oft im Koffer bleiben, und die 100-ml-Regel wird teilweise gelockert. Verlassen Sie sich jedoch nicht darauf, da die alten Regeln an den meisten Flughäfen weiterhin Standard sind.
Tipps für die Reise:
- Feste Zahnpasta: Wenn Sie die Flüssigkeitsbeschränkungen komplett umgehen wollen, können Sie Zahnputztabletten verwenden. Diese gelten als Feststoff und unterliegen nicht der 100-ml-Regel.
- Platz sparen: Wenn Ihr 1-Liter-Beutel bereits sehr voll ist, kaufen Sie Zahnpasta am besten erst im Duty-Free-Bereich (hinter der Sicherheitskontrolle) oder am Zielort.
Zusammenfassend: Solange die Tube nicht größer als 100 ml ist und in den vorgeschriebenen 1-Liter-Plastikbeutel passt, gibt es keine Probleme.