Welche Sicherheitsbestimmungen gelten für das Mitführen von Zahnpasta in Reisegröße im Handgepäck bei Flugreisen?

Melden

Für Zahnpasta im Handgepäck gelten die allgemeinen EU-Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (LAGs). Da Zahnpasta als gelartige Substanz eingestuft wird, müssen Sie folgende Punkte beachten:

1. Die 100-ml-Regel

  • Maximales Volumen: Jede einzelne Tube Zahnpasta darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml (bzw. 100 g) haben.
  • Wichtig: Es zählt die auf der Tube aufgedruckte Füllmenge des Behälters, nicht der tatsächliche Inhalt. Eine fast leere 150-ml-Tube wird in der Regel konfisziert, auch wenn nur noch ein kleiner Rest drin ist.
  • Reisegröße: Die typischen Reisegrößen (meist 20 ml bis 75 ml) sind also ideal und problemlos erlaubt.

2. Der durchsichtige Beutel

  • Alle Flüssigkeiten und Gele (einschließlich der Zahnpasta) müssen in einem einzelnen, transparenten und wiederverschließbaren Kunststoffbeutel transportiert werden.
  • Volumen des Beutels: Der Beutel darf ein Fassungsvermögen von maximal 1 Liter haben.
  • Pro Person: Es ist nur ein Beutel pro Fluggast zulässig.
  • Verschluss: Der Beutel muss komplett geschlossen sein.

3. Kontrolle am Flughafen

  • An der Sicherheitskontrolle müssen Sie den 1-Liter-Beutel in der Regel aus dem Handgepäck nehmen und separat in die Plastikschale legen, damit er geröntgt werden kann.
  • Ausnahme CT-Scanner: An einigen modernen Flughäfen (z. B. München oder Frankfurt an bestimmten Terminals) kommen neue CT-Scanner zum Einsatz. Dort können Flüssigkeiten oft im Koffer bleiben, und die 100-ml-Regel wird teilweise gelockert. Verlassen Sie sich jedoch nicht darauf, da die alten Regeln an den meisten Flughäfen weiterhin Standard sind.

Tipps für die Reise:

  • Feste Zahnpasta: Wenn Sie die Flüssigkeitsbeschränkungen komplett umgehen wollen, können Sie Zahnputztabletten verwenden. Diese gelten als Feststoff und unterliegen nicht der 100-ml-Regel.
  • Platz sparen: Wenn Ihr 1-Liter-Beutel bereits sehr voll ist, kaufen Sie Zahnpasta am besten erst im Duty-Free-Bereich (hinter der Sicherheitskontrolle) oder am Zielort.

Zusammenfassend: Solange die Tube nicht größer als 100 ml ist und in den vorgeschriebenen 1-Liter-Plastikbeutel passt, gibt es keine Probleme.

0