Was passiert, wenn eine Briefmarke während des Transports vom Umschlag abfällt?

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Wenn eine Briefmarke während des Transports vom Umschlag abfällt, hängt das weitere Vorgehen der Post davon ab, zu welchem Zeitpunkt das Fehlen bemerkt wird und ob Rückschlüsse auf das Porto möglich sind.

Hier sind die gängigsten Szenarien (bezogen auf die Deutsche Post, gilt aber ähnlich in vielen Ländern):

1. Der Brief wird direkt aussortiert (beim Start)

Wenn die Sortiermaschine oder ein Mitarbeiter im Start-Briefzentrum bemerkt, dass kein gültiges Postwertzeichen vorhanden ist, passiert meist Folgendes:

  • Rücksendung an den Absender: Wenn eine Absenderadresse auf dem Umschlag steht, geht der Brief mit einem gelben Aufkleber zurück. Der Absender muss den Brief erneut frankieren und abschicken. (Meistens wird darauf hingewiesen, dass das bereits gezahlte Porto – falls die Marke gestempelt war, aber daneben lag – nicht erstattet wird, aber oft ist man kulant, wenn man die lose Marke beilegt).
  • Weiterleitung mit „Nachentgelt“: Wenn kein Absender draufsteht, wird der Brief trotzdem zum Empfänger transportiert.

2. Der Brief wird zum Empfänger transportiert (Nachentgelt)

Dies ist der häufigste Fall, wenn der Brief erst später im Prozess auffällt:

  • Der Postbote klingelt beim Empfänger und verlangt das fehlende Porto plus eine Einziehungsgebühr (bei der Deutschen Post meist 2,00 Euro zusätzlich zum Porto).
  • Annahme verweigert: Der Empfänger kann die Annahme und die Zahlung verweigern. In diesem Fall geht der Brief zurück an den Absender (der dann wiederum das Nachentgelt zahlen müsste) oder landet in der Ermittlungsstelle der Post (wenn kein Absender bekannt ist), wo er eventuell nach Hinweisen auf den Absender geöffnet wird.
  • Benachrichtigung: Ist der Empfänger nicht zu Hause, wird oft eine Benachrichtigung hinterlassen, und der Brief kann gegen Zahlung des Betrags in einer Filiale abgeholt werden.

3. Es sind Klebespuren vorhanden

Wenn deutlich erkennbar ist, dass eine Marke vorhanden war (z. B. Klebereste oder ein Teil des Stempels, der über den Rand der ehemaligen Marke hinausgeht), entscheiden Mitarbeiter oft nach Ermessen:

  • Kulanz: Manchmal wird der Brief einfach zugestellt, wenn erkennbar ist, dass die Marke unverschuldet abgefallen ist (z. B. durch mechanische Belastung in der Sortiermaschine).
  • Vermerk: Gelegentlich bringen Postmitarbeiter einen Stempel auf: „Postwertzeichen während der Beförderung verloren gegangen“ – dann erfolgt die Zustellung kostenlos.

4. Die Marke wird im Postsack gefunden

In sehr seltenen Fällen finden Mitarbeiter die lose Marke. Kann sie eindeutig einem Brief zugeordnet werden (z. B. durch Abdrucke), wird sie manchmal wieder fixiert. Das ist jedoch bei Millionen von Briefen eher unwahrscheinlich.

Wie kann man das verhindern?

  1. Festdrücken: Besonders bei selbstklebenden Marken auf sehr glatten oder faserigen Umschlägen fest mit dem Daumen andrücken.
  2. Kein Tesafilm: Kleben Sie Briefmarken niemals mit Tesafilm fest. Das macht die Marke für die Stempelmaschinen und die chemische Erkennung unbrauchbar. Sie gilt dann als ungültig, und es wird ebenfalls Nachentgelt fällig.
  3. Digitale Marke: Nutzen Sie die „Mobile Briefmarke“ (Code zum Aufschreiben). Ein handgeschriebener Code kann nicht abfallen.

Fazit: Im schlimmsten Fall muss der Empfänger zahlen oder der Brief kommt mit Verzögerung zu Ihnen zurück. Wenn die Post jedoch erkennt, dass die Marke vorhanden war, wird der Brief meist trotzdem zugestellt.