Was ist zu tun, wenn die Anhängerkupplung das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs teilweise verdeckt?
Wenn die Anhängerkupplung (AHK) das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeugs auch nur teilweise verdeckt, müssen Sie handeln, da dies in Deutschland (und den meisten anderen EU-Ländern) gesetzlich streng geregelt ist.
Hier sind die wichtigsten Punkte und Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen:
1. Bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung
Dies ist der häufigste Fall. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen verdeckt, muss sie bei Fahrten ohne Anhänger zwingend abgenommen werden.
- Gesetzeslage: Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass das Kennzeichen jederzeit vollständig lesbar sein muss. In der Montageanleitung bzw. der Betriebserlaubnis (ABE) solcher Kupplungen steht fast immer der Hinweis: "Bei Fahrten ohne Anhänger ist der Kugelkopf abzunehmen, wenn durch diesen das Kennzeichen verdeckt wird."
- Folge bei Nichtbeachtung: Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, droht ein Verwarnungsgeld (meist ab 65 Euro). Zudem kann es Probleme bei der Hauptuntersuchung (TÜV) geben.
2. Bei einer starren Anhängerkupplung
Eine starre Anhängerkupplung darf das Kennzeichen eigentlich gar nicht verdecken.
- Zulassung: Schon beim Einbau einer starren AHK muss darauf geachtet werden, ob sie das Kennzeichen verdeckt. Wenn dies der Fall ist, bekommt das Fahrzeug in der Regel keine Betriebserlaubnis für dieses spezifische AHK-Modell.
- Was tun? Falls Sie ein Fahrzeug mit einer starren AHK gekauft haben, die das Kennzeichen verdeckt:
- Prüfen Sie, ob das Kennzeichen an eine andere Stelle (gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Höhe und Winkel) versetzt werden kann. Dies erfordert jedoch meist eine neue Kennzeichenbeleuchtung und ggf. eine Abnahme durch einen Sachverständigen.
- Die bessere (und oft einzige) Lösung ist der Austausch gegen eine abnehmbare oder schwenkbare Anhängerkupplung.
3. Was genau bedeutet „verdecken“?
Das Kennzeichen gilt bereits dann als verdeckt, wenn die Lesbarkeit aus bestimmten Winkeln eingeschränkt ist. Die gesetzlichen Vorschriften besagen, dass das Kennzeichen aus einem Vertikalwinkel von 30 Grad und einem Horizontalwinkel von 30 Grad (bis zu einer Entfernung von 20 Metern) voll lesbar sein muss.
4. Besonderheit: Fahrradträger
Wenn Sie einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung montieren, verdeckt dieser fast immer das Kennzeichen vollständig.
- Lösung: In diesem Fall ist ein drittes Kennzeichen (Wiederholungskennzeichen) am Fahrradträger erforderlich. Dieses muss nicht abgestempelt sein (keine TÜV-Plakette), aber es muss dem Originalkennzeichen entsprechen.
Zusammenfassung: Was ist zu tun?
- Prüfen: Verdeckt der Kugelkopf Zahlen oder Buchstaben, wenn man direkt hinter dem Auto steht oder leicht schräg versetzt?
- Abnehmen: Wenn die AHK abnehmbar ist: Immer abnehmen, sobald Sie ohne Anhänger fahren. Gewöhnen Sie sich dies fest an, um Bußgelder zu vermeiden.
- Umrüsten: Wenn eine starre AHK das Kennzeichen verdeckt, sollten Sie diese gegen ein abnehmbares Modell austauschen, da Sie sonst bei jeder Polizeikontrolle oder beim TÜV Probleme bekommen.
Wichtig: Es gibt den weitverbreiteten Irrtum, dass man abnehmbare AHKs immer abnehmen muss, auch wenn sie nichts verdecken. Das stimmt rechtlich nicht (außer es steht explizit in den Fahrzeugpapieren), aber sobald das Kennzeichen auch nur minimal verdeckt ist, wird aus der Option eine Pflicht.