Was genau definiert einen Saft als Multivitaminsaft?

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Die Bezeichnung „Multivitaminsaft“ ist in Deutschland und der EU rechtlich nicht durch eine einzige, spezifische „Multivitaminsaft-Verordnung“ definiert. Stattdessen ergibt sich die Definition aus einer Kombination von verschiedenen Lebensmittelverordnungen (wie der Fruchtsaftverordnung und der Anreicherungsverordnung).

Hier sind die entscheidenden Kriterien, die einen Multivitaminsaft ausmachen:

1. Die Mischung verschiedener Früchte („Multi“)

Ein Multivitaminsaft besteht per Definition aus mehreren Fruchtarten. Meistens werden 8 bis 12 verschiedene Früchte kombiniert. Typische Basisfrüchte sind Apfel, Orange und Birne, während exotische Früchte wie Ananas, Passionsfrucht, Mango oder Banane für den charakteristischen Geschmack und die Konsistenz sorgen.

2. Die Anreicherung mit Vitaminen („Vitamin“)

Das wichtigste Merkmal ist der Zusatz von Vitaminen. Entgegen der häufigen Annahme stammen die hohen Vitamingehalte in Multivitaminsäften meist nicht allein aus den Früchten, sondern werden im Herstellungsprozess gezielt zugesetzt.

  • Zahl der Vitamine: Üblicherweise werden mindestens 9 bis 10 Vitamine zugesetzt (meist Vitamin C, E und verschiedene B-Vitamine sowie Provitamin A).
  • Signifikante Menge: Damit ein Hersteller mit dem Begriff „Multivitamin“ oder der enthaltenen Vitamine werben darf, müssen diese in einer „signifikanten Menge“ vorhanden sein. Laut EU-Recht müssen das in der Regel 15 % der empfohlenen Tagesdosis (NRV) pro 100 ml (bei Getränken) sein.

3. Saft vs. Nektar vs. Erfrischungsgetränk

Man muss genau auf die Verkehrsbezeichnung auf dem Etikett achten, da es große Qualitätsunterschiede gibt:

  • Multivitamin-Mehrfruchtsaft (100 % Fruchtgehalt): Dies ist die hochwertigste Form. Er besteht zu 100 % aus Frucht (entweder Direktsaft oder aus Konzentrat). Er enthält keinen zugesetzten Zucker und kein zugesetztes Wasser.
  • Multivitamin-Mehrfruchtnektar: Hier liegt der Fruchtgehalt meist nur zwischen 25 % und 50 %. Der Rest ist Wasser und oft zugesetzter Zucker oder Honig. Früchte wie Banane oder Mango werden oft als Nektar verarbeitet, da sie als reiner Saft zu dickflüssig wären.
  • Multivitamin-Erfrischungsgetränk: Hier ist der Fruchtanteil oft sehr gering (manchmal unter 10 %), und es dominieren Wasser, Zucker und Aromen.

4. Die Farbe (Provitamin A)

Die typisch kräftige gelb-orange Farbe erhält der Multivitaminsaft meist durch den Zusatz von Beta-Carotin (Provitamin A). Dieses dient einerseits als Farbstoff und andererseits als Vitaminquelle.

Zusammenfassung: Was muss draufstehen?

Damit ein Produkt als Multivitaminsaft verkauft werden darf, muss es:

  1. Aus mehreren Fruchtarten bestehen.
  2. Einen Fruchtgehalt von 100 % haben (sonst muss es „Nektar“ oder „Getränk“ heißen).
  3. Mit einer Mischung aus Vitaminen in gesetzlich festgelegten Mindestmengen angereichert sein.

Ein kleiner Tipp für den Einkauf: Schauen Sie auf die Rückseite. Wenn dort „Fruchtgehalt: 100 %“ steht, ist es ein echter Saft. Steht dort „Nektar“, wurde mit Wasser und meist Zucker gestreckt.