Warum stuft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) viele Werbeversprechen zu Kieselerde als nicht bewiesen ein?

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat zahlreiche gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims) zu Kieselerde (Silicium/Kieselgur) geprüft und die meisten davon als wissenschaftlich nicht hinreichend bewiesen eingestuft.

Hier sind die Hauptgründe für diese strenge Bewertung:

1. Mangelnder Nachweis eines Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs

Der entscheidende Punkt für die EFSA ist, dass die Hersteller wissenschaftlich belegen müssen, dass die Einnahme von Kieselerde direkt zu einer Verbesserung der Gesundheit führt (z. B. festere Nägel oder dickeres Haar). In den eingereichten Studien konnte dieser Kausalzusammenhang nicht eindeutig nachgewiesen werden. Die EFSA kam zu dem Schluss, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichen, um eine allgemeine Wirkung auf das Bindegewebe, die Haut, die Haare oder die Nägel zu bestätigen.

2. Silicium gilt nicht als „essenzieller“ Nährstoff

Damit ein Health Claim leichter genehmigt wird, muss ein Stoff meist als „essenziell“ gelten – das heißt, der Körper braucht ihn zwingend zum Überleben und kann ihn nicht selbst herstellen.

  • Für Silicium (den Hauptbestandteil von Kieselerde) konnte bisher keine spezifische biologische Funktion im menschlichen Körper identifiziert werden, deren Fehlen zu eindeutigen Mangelerscheinungen führt.
  • Da kein offizieller physiologischer Bedarf festgelegt wurde, ist es für die EFSA schwierig, eine gesundheitsfördernde Wirkung durch eine zusätzliche Zufuhr anzuerkennen.

3. Mangelhafte Qualität der Studien

Viele der von der Industrie eingereichten Studien entsprachen nicht den strengen wissenschaftlichen Standards der EFSA:

  • Zu kleine Probandengruppen: Die Teilnehmerzahlen waren oft zu gering, um statistisch belastbare Aussagen zu treffen.
  • Fehlende Kontrollgruppen: Oft fehlten Placebo-kontrollierte Doppelblindstudien.
  • Methodische Mängel: Die Studiendesigns waren häufig nicht darauf ausgelegt, andere Einflussfaktoren (wie Ernährung oder allgemeine Lebensweise) auszuschließen.

4. Probleme mit der Bioverfügbarkeit

Kieselerde besteht meist aus Siliciumdioxid. Das Problem ist, dass der Körper Silicium in dieser Form nur sehr schwer aufnehmen kann. Ein Großteil der eingenommenen Kieselerde wird ungenutzt wieder ausgeschieden. Wenn ein Stoff vom Körper kaum aufgenommen wird (geringe Bioverfügbarkeit), kann er auch keine nennenswerte Wirkung im Gewebe (z. B. in der Haarwurzel) entfalten.

5. Ausreichende Versorgung durch die Nahrung

Die EFSA weist zudem darauf hin, dass Silicium in vielen herkömmlichen Lebensmitteln vorkommt (z. B. in Hafer, Gerste, Kartoffeln, Wurzelgemüse und Trinkwasser). Eine zusätzliche Aufnahme über Nahrungsergänzungsmittel bietet nach Ansicht der Experten keinen nachweisbaren Mehrwert für die allgemeine Bevölkerung.

Was bedeutet das für die Werbung?

Aufgrund dieser negativen Bewertungen der EFSA dürfen Hersteller in der EU nicht mit Aussagen werben wie:

  • „Kieselerde stärkt Fingernägel und Haare.“
  • „Kieselerde festigt das Bindegewebe.“
  • „Kieselerde dient der Knochengesundheit.“

Ein häufiger Trick der Hersteller: Da sie für Kieselerde selbst keine Versprechen machen dürfen, mischen viele Hersteller ihren Produkten Vitamine oder Spurenelemente bei, für die es zugelassene Health Claims gibt (z. B. Biotin für die Haare oder Zink für die Nägel). Auf der Packung steht dann groß „Kieselerde“, aber die Werbeversprechen beziehen sich rechtlich gesehen auf das beigefügte Biotin oder Zink.

Fazit

Die EFSA stuft die Versprechen als nicht bewiesen ein, weil die wissenschaftliche Beweislast zu dünn ist. Es fehlt an hochwertigen Studien, die zeigen, dass Kieselerde tatsächlich eine isolierte, positive Wirkung auf das Erscheinungsbild oder die Gesundheit hat, die über eine normale Ernährung hinausgeht.

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