Warum dürfen Einmalhandschuhe in der Regel nicht desinfiziert und mehrfach verwendet werden?

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Einmalhandschuhe (aus Nitril, Latex oder Vinyl) sind, wie der Name schon sagt, für den einmaligen Gebrauch konzipiert. Es gibt mehrere medizinische, chemische und mechanische Gründe, warum sie nicht desinfiziert und wiederverwendet werden dürfen:

1. Materialschädigung durch Desinfektionsmittel

Die meisten Desinfektionsmittel basieren auf Alkoholen (Ethanol oder Propanol). Diese Alkohole greifen das Material des Handschuhs an:

  • Versprödung: Der Kunststoff wird brüchig oder rissig.
  • Lösung von Weichmachern: Besonders bei Vinylhandschuhen werden Weichmacher herausgelöst, wodurch das Material instabil wird.
  • Mikroperforationen: Es entstehen winzige, für das Auge unsichtbare Löcher (Lochfraß), durch die Krankheitserreger oder Chemikalien auf die Haut gelangen können.

2. Verlust der Barrierefunktion

Einmalhandschuhe sind so dünn, dass sie eine hohe Tastempfindlichkeit ermöglichen. Diese Dünne macht sie jedoch anfällig. Durch den Kontakt mit Desinfektionsmitteln erhöht sich die Permeabilität (Durchlässigkeit). Das bedeutet, dass Viren oder Bakterien die Materialbarriere viel leichter durchdringen können, selbst wenn der Handschuh äußerlich noch intakt erscheint.

3. Mechanische Belastung beim An- und Ausziehen

Einmalhandschuhe sind nicht formstabil genug für mehrfaches An- und Ausziehen.

  • Beim Ausziehen werden sie oft gedehnt oder "auf links" gezogen.
  • Das erneute Überstreifen führt zu enormem mechanischem Stress, der zu Rissen führt. Zudem ist es fast unmöglich, einen bereits benutzten Handschuh wieder anzuziehen, ohne die Innenseite (und damit die eigene Hand) zu kontaminieren.

4. Hautrisiken

Wenn Desinfektionsmittel durch die oben genannten Mikrolöcher unter den Handschuh gelangt, entsteht eine sogenannte Okklusion (Feuchtkammer-Effekt). Das Desinfektionsmittel wirkt dann unter Luftabschluss extrem aggressiv auf die Haut ein, was zu schweren Hautreizungen oder allergischen Kontaktekzemen führen kann.

5. Rechtliche und herstellerbezogene Gründe

Einmalhandschuhe sind Medizinprodukte der Klasse I oder persönliche Schutzausrüstung (PSA).

  • Die Hersteller garantieren die Schutzwirkung nur für den einmaligen Gebrauch.
  • Sobald die Handschuhe aufbereitet (desinfiziert) werden, erlischt die Haftung des Herstellers. Wer sie dennoch wiederverwendet, handelt im professionellen Bereich (Pflege, Medizin) gegen Hygienerichtlinien und Arbeitsschutzgesetze.

Eine wichtige Ausnahme (Wischdesinfektion am Patienten)

In der klinischen Praxis (z. B. laut Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, RKI) ist es in Ausnahmesituationen erlaubt, die Handschuhe während der Arbeit am selben Patienten kurzzeitig zu desinfizieren (z. B. wenn man von einer unreinen zu einer reinen Tätigkeit wechselt).

Aber: Das gilt nur für hochwertige, chemikalienbeständige Nitrilhandschuhe, nur für wenige Male hintereinander und niemals für das Ausziehen und spätere Wiederanziehen. Sobald der Kontakt zum Patienten beendet ist, müssen auch diese Handschuhe entsorgt werden.