Warum dürfen defekte LED-Leuchtmittel und Energiesparlampen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden?
Defekte LED-Leuchtmittel und Energiesparlampen dürfen nicht im normalen Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden, da sie rechtlich als Elektrokleingeräte eingestuft werden.
Es gibt dafür im Wesentlichen drei Gründe:
1. Schadstoffe (Besonders bei Energiesparlampen)
- Quecksilber: Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) enthalten geringe Mengen an gasförmigem Quecksilber. Dieses ist hochgiftig. Wenn die Lampen im Müllwagen oder in der Müllverbrennungsanlage zerbrechen, gelangt das Quecksilber in die Umwelt und die Atemluft.
- Elektronikkomponenten: Sowohl LEDs als auch Energiesparlampen enthalten elektronische Bauteile (Platinen, Kondensatoren), die bei unsachgemäßer Entsorgung Schadstoffe wie Blei oder andere Schwermetalle freisetzen können.
2. Wertvolle Rohstoffe (Recycling)
Moderne Leuchtmittel sind kleine High-Tech-Geräte. Sie enthalten wertvolle Materialien, die zurückgewonnen werden können:
- Metalle: Kupfer, Aluminium und in sehr geringen Mengen sogar seltene Erden oder Gold.
- Glas und Kunststoff: Diese Materialien können hochwertig recycelt werden, wenn sie getrennt gesammelt werden. Durch das Recycling werden natürliche Ressourcen geschont und der Energieaufwand für die Gewinnung neuer Rohstoffe gesenkt.
3. Gesetzliche Verpflichtung
In Deutschland regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Entsorgung. Es schreibt vor, dass alle Geräte, die mit Strom betrieben werden (dazu zählen auch LEDs), getrennt gesammelt werden müssen. Sie erkennen das an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Verpackung oder dem Leuchtmittel selbst.
Wo kann man sie richtig entsorgen?
Die Entsorgung ist für Verbraucher kostenlos:
- Wertstoffhöfe: Kommunale Sammelstellen nehmen alle Arten von Leuchtmitteln an.
- Handel: Viele Supermärkte, Drogerien (z. B. dm, Rossmann) und Baumärkte haben Sammelboxen für Altlampen.
- Größere Läden: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von über 400 m² sind gesetzlich verpflichtet, Altlampen zurückzunehmen.
Kleiner Exkurs: Welche Lampen dürfen in den Hausmüll?
Nur die „alten“ Technologien dürfen (noch) in den normalen Restmüll:
- Glühbirnen (die klassischen mit Draht)
- Halogenlampen Diese enthalten keine Schadstoffe und die geringen Metallmengen lohnen den Recyclingaufwand technisch kaum. Wichtig: Diese gehören wegen des anderen Schmelzpunkts nicht in den Glascontainer für Flaschen!