Warum dürfen beschädigte oder rissige Unterlegkeile nicht mehr verwendet werden?
Beschädigte oder rissige Unterlegkeile stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und dürfen gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht mehr verwendet werden.
Hier sind die Hauptgründe im Detail:
1. Verlust der statischen Festigkeit (Bruchgefahr)
Ein Unterlegkeil muss enormen Kräften standhalten, insbesondere wenn ein voll beladener LKW an einer Steigung gesichert wird. Risse im Material (egal ob Metall oder Kunststoff) sind Sollbruchstellen. Unter Last kann der Keil schlagartig zerbrechen oder splittern. In diesem Moment verliert das Fahrzeug seine Sicherung und gerät ins Rollen.
2. Formstabilität ist nicht mehr gewährleistet
Damit ein Keil effektiv funktioniert, muss seine Form exakt an den Radius des Reifens angepasst sein (die sogenannte Keilwölbung). Durch Risse oder Verformungen kann der Keil unter dem Reifen "wegflutschen" oder flachgedrückt werden. Er bietet dann keinen ausreichenden Widerstand mehr gegen die Rollbewegung.
3. Verlust der Bodenhaftung
Unterlegkeile haben oft Krallen oder ein spezifisches Profil an der Unterseite, um ein Verrutschen auf dem Asphalt oder bei Glätte zu verhindern. Wenn der Keil beschädigt ist (z. B. durch Ausbrüche am Boden), kann er unter dem Druck des Reifens einfach nach vorne weggeschoben werden, anstatt sich im Boden zu verkrallen.
4. Witterungseinflüsse verschlimmern den Schaden
Bei Kunststoffkeilen führen Risse dazu, dass Wasser eindringt. Bei Frost dehnt sich dieses Wasser aus und vergrößert die Risse (Frostsprengung). Bei Metallkeilen kann Korrosion (Rost) im Inneren des Risses das Material unbemerkt schwächen, bis der Keil unter Belastung versagt.
5. Rechtliche Konsequenzen und Haftung
- StVZO (§ 41): Fahrzeuge über 4 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg müssen funktionsfähige Unterlegkeile mitführen.
- DGUV Vorschriften: Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass Arbeitsmittel vor der Benutzung auf Mängel geprüft werden müssen.
- Haftung: Kommt es zu einem Unfall, weil ein beschädigter Keil nachgegeben hat, trägt der Fahrzeughalter oder der Fahrer die volle Haftung. Versicherungen können Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern.
Fazit:
Ein Unterlegkeil ist ein Sicherheitsbauteil. Da man einem rissigen Keil nicht ansehen kann, wie viel Last er noch trägt, gilt das Prinzip: Im Zweifel austauschen. Die Kosten für einen neuen Keil stehen in keinem Verhältnis zu den Schäden, die ein wegrollendes Fahrzeug verursachen kann.