Warum darf die Farbe eines Produkts oft nicht offiziell als „Champagner“ vermarktet werden?

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Dass ein Produkt offiziell nicht unter dem Farbnamen „Champagner“ vermarktet werden darf, liegt an einem der strengsten Markenschutz-Systeme der Welt.

Hier sind die Hauptgründe:

1. Geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC)

Der Begriff „Champagner“ ist rechtlich eine geschützte Ursprungsbezeichnung (französisch: Appellation d’Origine Contrôlée, AOC). Nach europäischem Recht (und vielen internationalen Abkommen) ist dieser Name ausschließlich Schaumwein vorbehalten, der aus der französischen Region Champagne stammt und nach streng festgelegten Regeln hergestellt wurde.

2. Das Prinzip der „Rufausbeutung“

Die Winzer in der Champagne und ihr Verband, das CIVC (Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne), argumentieren, dass der Name „Champagner“ ein Synonym für Luxus, Exklusivität und höchste Qualität ist.

Wenn ein Hersteller sein Handy, sein Auto oder seinen Nagellack „Champagner“ nennt, versucht er, diesen prestigeträchtigen Ruf auf sein eigenes Produkt zu übertragen, ohne selbst etwas zur Qualität oder dem Erbe der Champagne beigetragen zu haben. Juristisch nennt man das Rufausbeutung oder Verwässerung.

3. Der „Wachhund“: Das CIVC

Das CIVC ist weltweit dafür bekannt, extrem konsequent gegen jede Nutzung des Wortes „Champagner“ vorzugehen, die nichts mit dem Wein zu tun hat. Sie führen hunderte Prozesse pro Jahr. Dabei ist es egal, ob es sich um:

  • Farben (z. B. „Champagner-Metallic“ bei Autos),
  • Düfte (Yves Saint Laurent musste sein Parfum „Champagne“ in „Yvresse“ umbenennen),
  • Dienstleistungen (z. B. ein „Champagner-Service“ bei einer Autowäsche) handelt.

Selbst wenn keine Verwechslungsgefahr besteht (niemand glaubt, dass ein champagnerfarbenes iPhone aus vergorenen Trauben besteht), wird die Nutzung untersagt, um zu verhindern, dass das Wort zu einem generischen Begriff für eine Farbe oder einen Zustand wird.

4. Ein prominentes Beispiel: Apple

Als Apple 2013 das iPhone 5s in einer neuen Farbe herausbrachte, spekulierten Medien weltweit, die Farbe würde „Champagner“ heißen. Nach Warnungen von Markenrechtlern und dem Druck aus Frankreich entschied sich Apple jedoch offiziell für die Bezeichnung „Gold“.

Was sind die Alternativen?

Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, weichen Unternehmen auf Begriffe aus, die eine ähnliche Assoziation wecken, aber rechtlich sicher sind:

  • Sandgold
  • Perlmutt
  • Beige-Metallic
  • Staubgold
  • Sparkling Gold

Zusammenfassend: Man darf zwar im privaten Bereich sagen „Mein Auto ist champagnerfarben“, aber ein Unternehmen darf diesen Begriff nicht für Marketingzwecke nutzen, ohne eine Klage der französischen Champagner-Winzer zu riskieren.

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