Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Milchpumpe?
Ja, die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine Milchpumpe, allerdings in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen und meistens als Leihgerät.
Hier sind die Details, wie das Verfahren abläuft:
1. Voraussetzung: Das ärztliche Rezept
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Ein Arzt (Frauenarzt oder Kinderarzt) muss ein Rezept ausstellen.
Gründe für ein Rezept können sein:
- Beim Baby: Trinkschwäche, Frühgeburt, Saugschwierigkeiten oder Krankheit des Säuglings.
- Bei der Mutter: Milchstau, Brustentzündung (Mastitis), wunde Brustwarzen oder Medikamenteneinnahme, bei der die Milch abgepumpt und verworfen werden muss.
2. Leihen statt Kaufen
Die Krankenkassen bezahlen normalerweise keine Kaufgeräte für den privaten Gebrauch, sondern die Miete einer elektrischen Intervall-Milchpumpe (meist Profigeräte aus der Apotheke, z.B. von Medela oder Ardo).
- Dauer: Das Rezept wird meist für einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen ausgestellt. Wenn die medizinische Notwendigkeit weiterhin besteht, kann der Arzt Folgerezepte ausstellen.
- Zubehör: Die Krankenkasse übernimmt zusätzlich die Kosten für ein sogenanntes Zubehör-Set (Schläuche, Flaschen, Brusthauben). Aus hygienischen Gründen darfst du dieses Set behalten.
3. Wo bekommt man die Pumpe?
Mit dem Rezept gehst du in eine Apotheke oder ein Sanitätshaus, die Mietgeräte vorrätig haben.
- Kaution: Meistens musst du eine Kaution (ca. 50 bis 100 Euro) hinterlegen, die du bei Rückgabe des unbeschädigten Geräts zurückerhältst.
4. Welche Kosten kommen auf dich zu?
- Leihgebühr & Zubehör: Werden direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse abgerechnet.
- Gesetzliche Zuzahlung: Wie bei fast allen Hilfsmitteln fällt die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro an (es sei denn, du bist von Zuzahlungen befreit).
- Wichtig: Wenn du die Pumpe länger behältst, als das Rezept gültig ist, musst du die Mietgebühr für die zusätzlichen Tage selbst bezahlen.
5. Private Krankenversicherung (PKV)
Bei privat Versicherten hängt die Kostenübernahme vom gewählten Tarif ab. Oft wird hier auch der Kauf einer Pumpe bis zu einem gewissen Betrag unterstützt. Hier empfiehlt es sich, vorab kurz bei der Versicherung nachzufragen oder in die Versicherungsbedingungen zu schauen.
Zusammenfassung: Was musst du tun?
- Gehe zum Frauenarzt oder Kinderarzt und lass dir ein Rezept für eine "elektrische Intervall-Milchpumpe inkl. Zubehörset" ausstellen.
- Suche eine Apotheke, die Mietpumpen anbietet.
- Hinterlege die Kaution und nimm das Gerät mit.
- Achte auf das Ablaufdatum des Rezepts und besorge dir rechtzeitig ein Folgerezept, falls nötig.
Tipp: Wenn du die Pumpe nur aus Bequemlichkeit möchtest (z.B. um gelegentlich mal wegzugehen), ohne dass ein medizinisches Problem vorliegt, übernimmt die Kasse die Kosten meist nicht. In diesem Fall ist der Kauf einer manuellen Handmilchpumpe oder einer günstigeren elektrischen Pumpe für den Eigenbedarf oft sinnvoll.