Sind Social-Media-Handles mit dem exakten Namen „Mode-Magazin“ auf Plattformen wie Instagram bereits besetzt?
Es ist extrem wahrscheinlich, dass der exakte Handle @modemagazin (oder Varianten davon) auf den großen Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook bereits vergeben ist.
Da „Mode-Magazin“ ein sehr allgemeiner und begehrter Begriff (Generic Handle) ist, wurde er meist schon in den frühen Jahren der sozialen Netzwerke registriert.
Hier ist der aktuelle Stand für die gängigsten Plattformen (Stand heute):
1. Instagram
- @modemagazin: Ist bereits vergeben. (Oft sind solche Accounts entweder von Verlagen besetzt oder es handelt sich um „tote“ Accounts, die vor Jahren erstellt wurden).
- @mode_magazin: Ebenfalls vergeben.
- Wichtig: Instagram erlaubt keine Bindestriche in Nutzernamen, nur Unterstriche oder Punkte. „Mode-Magazin“ als Handle ist technisch also gar nicht möglich.
2. TikTok
- @modemagazin: Ist vergeben.
- @mode_magazin: Ist vergeben.
3. Facebook
- Die URL
facebook.com/modemagazinist in der Regel bereits durch eine Seite besetzt.
Was kannst du tun, wenn der Name besetzt ist?
Wenn du ein neues Projekt startest, hast du folgende Möglichkeiten, um dennoch einen seriösen und einprägsamen Namen zu finden:
1. Länderkürzel hinzufügen (Sehr üblich):
- @modemagazin_de
- @modemagazin_at
- @modemagazin_ch
2. Artikel oder Zusätze verwenden:
- @dasmodemagazin
- @mein_modemagazin
- @modemagazin_online
- @modemagazin_official
3. Eine spezifische Nische einbauen:
- @slow_modemagazin
- @vintage_modemagazin
- @berlin_modemagazin
4. Kreative Schreibweisen / Abkürzungen:
- @modemag (Häufig auch schon weg, aber einen Versuch wert)
- @mode.magazin (Punkt statt Unterstrich)
Profi-Tipp zur Prüfung:
Um schnell zu prüfen, auf welchen Plattformen ein Name noch frei ist, kannst du kostenlose Tools nutzen wie:
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Selbst wenn ein Name auf Instagram frei ist, solltest du prüfen, ob „Mode-Magazin“ in Kombination mit deinem Logo markenrechtlich geschützt ist oder ob Verwechslungsgefahr mit bestehenden Zeitschriften (wie z.B. der „VOGUE“, „ELLE“ oder speziellen deutschen Titeln) besteht. Da „Mode-Magazin“ rein beschreibend ist, bekommt man dafür meist keinen Markenschutz, aber man darf bestehende Markenrechte nicht verletzen.