Sind Parkscheiben in anderen Farben als Blau (zum Beispiel Rosa oder Schwarz) gesetzlich zulässig?

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Die kurze Antwort lautet: Nein, Parkscheiben in anderen Farben als Blau sind in Deutschland gesetzlich nicht zulässig.

Hier sind die Details zur rechtlichen Lage:

1. Die gesetzliche Grundlage

Die Gestaltung einer Parkscheibe ist in Deutschland in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) strikt vorgeschrieben. In Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) StVO ist unter der Nummer 11 (Bild 318) genau festgelegt, wie eine Parkscheibe auszusehen hat:

  • Farbe: Sie muss blau sein (genauer gesagt: Verkehrsblau, RAL 5017).
  • Größe: Die Maße müssen 110 mm Breite und 150 mm Höhe betragen.
  • Inhalt: Ein weißes "P" auf blauem Grund, darunter das Ziffernblatt. Die Beschriftung muss in einer bestimmten Schriftart gehalten sein.
  • Zusätze: Es dürfen keine Werbeaufdrucke oder lustigen Sprüche auf der Vorderseite sein.

2. Warum sind rosa, schwarze oder gelbe Parkscheiben verboten?

Verkehrszeichen und dazu gehörige Einrichtungen müssen einheitlich sein, damit sie sofort erkannt werden. Eine rosa oder schwarze Parkscheibe erfüllt die Merkmale des amtlichen Verkehrszeichens nicht.

Rechtlich gesehen gilt das Auto dann als "ohne gültige Parkscheibe" geparkt.

3. Die Konsequenzen

Wenn Sie eine rosa, schwarze oder andersfarbige Parkscheibe benutzen, riskieren Sie ein Verwarngeld. Das Ordnungsamt behandelt dies so, als hätten Sie gar keine Parkscheibe ausgelegt. Je nach Parkdauer kostet das aktuell (Stand 2024) zwischen 20 und 40 Euro.

Es liegt zwar im Ermessen des Kontrollpersonals, "ein Auge zuzudrücken", aber einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht. In vielen Städten sind die Kontrolleure angewiesen, solche "Spaß-Parkscheiben" konsequent aufzuschreiben.

4. Ausnahme: Elektronische Parkscheiben

Elektronische Parkscheiben sind erlaubt, müssen aber ebenfalls bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen eine Typgenehmigung besitzen (ECE-Genehmigung Nr. 10).
  • Das Display muss nach dem Abstellen des Motors die Zeit automatisch auf die nächste halbe Stunde vorstellen.
  • Auf der Vorderseite muss das blaue Parken-Symbol (weißes P auf blauem Grund) abgebildet sein.

Fazit

Auch wenn sie im Handel (z. B. als Scherzartikel oder passend zur Wagenfarbe) verkauft werden: Verwenden Sie im öffentlichen Straßenraum nur die klassische blaue Parkscheibe. Rosa oder schwarze Modelle sind höchstens auf Privatgelände (z. B. privater Supermarktparkplatz) sicher, sofern der Betreiber dies ausdrücklich toleriert – aber selbst dort ist man mit der blauen Standard-Version immer auf der sicheren Seite.

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