Ist die Nutzung von Dashcams in europäischen Nachbarländern teilweise komplett verboten?

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Ja, die rechtliche Lage von Dashcams in Europa ist sehr unterschiedlich und in einigen Ländern tatsächlich stark eingeschränkt oder faktisch verboten. Während sie in Deutschland unter bestimmten Auflagen (Loop-Funktion, anlassbezogenes Speichern) erlaubt sind, sieht es bei den Nachbarn teils anders aus.

Hier ist eine Übersicht über die Situation in den wichtigsten Nachbarländern und anderen beliebten Reisezielen:

1. Länder mit Verboten oder extremen Einschränkungen

  • Luxemburg (Nachbarland): Hier ist die Nutzung von Dashcams im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten. Zwar ist der Besitz erlaubt, aber wer beim Filmen erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Die Aufnahmen dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden.
  • Portugal: Hier ist die Nutzung und sogar das bloße Mitführen einer betriebsbereiten Dashcam verboten. Die Privatsphäre wird hier höher gewichtet als die Beweissicherung.
  • Österreich (Nachbarland): Die Lage ist kompliziert. Früher waren sie strikt verboten. Heute ist die Nutzung für rein „private Zwecke“ erlaubt. Aber: Eine permanente Überwachung des öffentlichen Raums ist weiterhin unzulässig. Wenn die Kamera ständig mitläuft, ohne dass ein Unfall passiert, drohen theoretisch empfindliche Strafen durch die Datenschutzbehörde (bis zu 25.000 Euro im Wiederholungsfall), da dies als unzulässige Videoüberwachung gilt.

2. Länder mit sehr strengen Datenschutzauflagen

  • Schweiz (Nachbarland): Hier ist die Nutzung zwar nicht komplett verboten, aber an extrem hohe Hürden geknüpft (Datenschutzgesetz). Das Filmen muss für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein (Transparenzprinzip), und es darf nur ein konkreter Anlass (z. B. ein Unfall) aufgezeichnet werden. Da man einen Unfall nicht vorhersehen kann, ist der legale Einsatz in der Praxis fast unmöglich. Die Justiz lehnt Dashcam-Aufnahmen oft als Beweismittel ab.
  • Belgien (Nachbarland): Die Nutzung ist für den privaten Gebrauch erlaubt. Will man die Aufnahmen jedoch als Beweismittel vor Gericht nutzen, muss man dies der betroffenen Person und der Datenschutzbehörde melden.

3. Länder, in denen Dashcams weitgehend erlaubt sind

In diesen Ländern ist die Nutzung unter Beachtung des Datenschutzes (keine Veröffentlichung von Gesichtern oder Kennzeichen im Internet) meist unproblematisch:

  • Niederlande (Nachbarland)
  • Frankreich (Nachbarland): Erlaubt, aber die Kamera darf die Sicht des Fahrers nicht behindern. Im Falle eines Unfalls müssen die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt werden.
  • Dänemark (Nachbarland)
  • Polen (Nachbarland)
  • Tschechien (Nachbarland)
  • Italien
  • Großbritannien

Wichtige Grundregeln für ganz Europa (DSGVO):

Egal wo Sie unterwegs sind, gelten fast überall folgende Prinzipien aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

  1. Keine Veröffentlichung: Sie dürfen die Videos niemals ungepixelt (Gesichter, Kennzeichen) auf Plattformen wie YouTube oder Social Media hochladen.
  2. Loop-Funktion: Die Kamera sollte alte Aufnahmen ständig überschreiben und nur bei einem Unfall (G-Sensor) dauerhaft speichern.
  3. Beweismittel: Ob ein Video vor Gericht zugelassen wird, entscheidet oft der Richter im Einzelfall – selbst in Ländern, in denen Dashcams erlaubt sind.

Empfehlung für den Urlaub: Wenn Sie durch Luxemburg fahren, sollten Sie die Kamera sicherheitshalber ausschalten oder demontieren. In Österreich und der Schweiz sollten Sie vorsichtig sein und die Kamera nur nutzen, wenn sie über eine intelligente Loop-Funktion verfügt, die wirklich nur kurze Sequenzen bei einem Aufprall speichert.

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