Ist der Begriff „Weltmeisterbrot“ markenrechtlich geschützt?

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Die kurze Antwort lautet: Nein, der Begriff „Weltmeisterbrot“ ist aktuell nicht als Wortmarke für Brot- und Backwaren geschützt.

Hier sind die Details dazu:

1. Freihaltebedürfnis und Gattungsbezeichnung

Im deutschen Markenrecht gibt es das Prinzip des Freihaltebedürfnisses. Begriffe, die eine Ware lediglich beschreiben oder die im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für eine bestimmte Art von Ware dienen (Gattungsbezeichnungen), können in der Regel nicht als Marke geschützt werden.

Das „Weltmeisterbrot“ (typischerweise ein Mehrkornbrot mit Mohn und Sesam oben sowie Sonnenblumenkernen unten) hat sich über Jahrzehnte so sehr als Standardbegriff im Bäckerhandwerk etabliert, dass es als beschreibende Angabe gilt. Kein einzelner Bäcker und kein Unternehmen darf diesen Namen exklusiv für sich beanspruchen.

2. Historie

Der Begriff kam insbesondere zur Fußball-Weltmeisterschaft 1990 massiv auf. Es gab in der Vergangenheit Versuche, den Begriff oder ähnliche Bezeichnungen zu schützen, doch diese wurden entweder gelöscht oder gar nicht erst zugelassen, da der Begriff für den Wettbewerb „freizuhalten“ ist. Jeder Bäcker darf sein Brot also so nennen.

3. Aber: Wort-Bild-Marken

Während das Wort „Weltmeisterbrot“ allein nicht geschützt werden kann, ist es möglich, Wort-Bild-Marken (Logos) zu schützen. Das bedeutet:

  • Ein Unternehmen kann sich ein spezielles Logo schützen lassen, in dem das Wort „Weltmeisterbrot“ vorkommt.
  • Der Schutz bezieht sich dann aber nur auf die grafische Gestaltung, nicht auf das Wort an sich. Andere dürfen den Namen weiterhin verwenden, solange sie nicht das geschützte Logo kopieren.

4. Was bedeutet das für Bäcker?

Bäckereien können das „Weltmeisterbrot“ ohne Lizenzgebühren herstellen und verkaufen. Es gibt kein allgemeingültiges „Originalrezept“, das rechtlich geschützt ist, auch wenn sich eine bestimmte Zusammensetzung (Mohn, Sesam, Sonnenblumenkerne) als Standard durchgesetzt hat.

Zusammenfassend: Sie können den Begriff für den Verkauf von Brot bedenkenlos verwenden. Wenn Sie jedoch ein spezifisches Logo entwerfen, sollten Sie prüfen, ob dieses einem bereits existierenden (grafisch geschützten) Logo eines Mitbewerbers zu ähnlich sieht.