Ist das auf einer Prepaid-Karte geladene Guthaben rechtlich vor einem Verfall durch Zeitablauf geschützt?
Die kurze Antwort lautet: Ja, das von Ihnen selbst eingezahlte Guthaben auf einer Prepaid-Karte darf rechtlich nicht verfallen.
Hier sind die Details und die rechtliche Lage in Deutschland:
1. Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)
Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren (u.a. Az. III ZR 103/05) entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkanbietern, nach denen Prepaid-Guthaben nach einem bestimmten Zeitraum verfällt, unwirksam sind. Das eingezahlte Geld stellt einen Gegenwert für eine Leistung dar. Verfällt das Guthaben ohne Gegenleistung, liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor.
2. Deaktivierung der SIM-Karte ist trotzdem möglich
Es ist wichtig, zwischen dem Guthaben und der Gültigkeit der SIM-Karte zu unterscheiden:
- Die Anbieter dürfen die SIM-Karte nach einer gewissen Zeit der Inaktivität (meist 12 bis 15 Monate ohne Aufladung oder Nutzung) deaktivieren und den Vertrag kündigen.
- Aber: Wenn die Karte deaktiviert wird, muss der Anbieter Ihnen das restliche Guthaben auf Antrag auszahlen.
3. Auszahlung ohne Gebühren
Lange Zeit versuchten Anbieter, für die Auszahlung des Restguthabens Bearbeitungsgebühren zu verlangen (oft 5 bis 10 Euro). Auch dies wurde gerichtlich untersagt (z. B. vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Az. 2 U 2/11). Die Rückzahlung des Guthabens nach Vertragsende muss kostenfrei erfolgen, da dies eine gesetzliche Pflicht des Anbieters ist.
4. Ausnahme: Geschenktes Guthaben
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen selbst bezahltem Guthaben und Bonus- oder Startguthaben:
- Guthaben, das Sie selbst aufgeladen haben, ist geschützt.
- Guthaben, das der Anbieter Ihnen geschenkt hat (z. B. 5 Euro Startguthaben bei Kauf der Karte oder Wechselbonus), darf bei Vertragsende verfallen und muss nicht ausgezahlt werden.
5. Die Verjährungsfrist
Obwohl das Guthaben nicht durch Zeitablauf "verfällt", unterliegt der Rückzahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung (§ 195 BGB). Diese beträgt drei Jahre.
- Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die SIM-Karte deaktiviert wurde.
- Beispiel: Wird Ihre Karte im Jahr 2024 abgeschaltet, haben Sie bis zum 31.12.2027 Zeit, die Auszahlung des Guthabens zu fordern. Danach kann der Anbieter die Zahlung verweigern.
Zusammenfassung: Was tun, wenn die Karte abgeschaltet wurde?
Wenn Ihre Prepaid-Karte deaktiviert wurde und sich noch Guthaben darauf befand, sollten Sie den Mobilfunkanbieter schriftlich kontaktieren (viele bieten dafür mittlerweile Online-Formulare an) und unter Angabe Ihrer ehemaligen Rufnummer und Bankverbindung um die Auszahlung des Restguthabens bitten.