Gibt es eine Altersbeschränkung für den rechtmäßigen Besitz eines Lottoscheins?

Melden

Ja, in Deutschland gibt es eine klare Altersbeschränkung: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, um legal an Lotterien teilzunehmen und einen Lottoschein zu besitzen bzw. einzulösen.

Hier sind die wichtigsten Details dazu:

1. Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit den Jugendschutzgesetzen. Glücksspiel ist in Deutschland Personen unter 18 Jahren streng untersagt. Das gilt für:

  • Lotto 6aus49
  • Eurojackpot
  • GlücksSpirale
  • Sofortlotterien (Rubbellose)
  • Sportwetten

2. Kauf und Abgabe

Verkaufsstellen (Kioske, Tankstellen, Supermärkte) sind gesetzlich verpflichtet, das Alter zu prüfen. Wenn ein Minderjähriger einen Lottoschein kauft, ist dieser Vertrag rechtlich schwebend unwirksam bzw. nichtig.

3. Gewinnauszahlung (Der wichtigste Punkt)

Selbst wenn ein Minderjähriger irgendwie an einen Lottoschein gelangt ist (z. B. als Geschenk oder durch unerlaubten Kauf) und dieser gewinnt, hat er keinen rechtlichen Anspruch auf den Gewinn.

  • Die Lottogesellschaften dürfen Gewinne nicht an Minderjährige auszahlen.
  • Wird bei der Gewinnprüfung festgestellt, dass der Spieler minderjährig ist, verfällt der Gewinnanspruch in der Regel komplett. Das Geld bleibt dann meist im Topf für Sonderauslosungen.

4. Lottoscheine als Geschenk

Es ist eine beliebte Tradition, Lottoscheine oder Rubbellose in Geburtstagskarten für Kinder oder Jugendliche zu stecken. Rechtlich gesehen ist das problematisch:

  • Schenken Eltern ihren Kindern ein Los, ist das streng genommen ein Verstoß gegen den Jugendschutz.
  • Im Falle eines Großgewinns kann es zu erheblichen Problemen bei der Auszahlung kommen, da der Nachweis erbracht werden muss, wer den Schein tatsächlich rechtmäßig erworben hat.

Zusammenfassend: Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und einen eventuellen Gewinn auch tatsächlich zu erhalten, muss man volljährig sein.

0