Enthalten viele Multivitaminsäfte versteckte künstliche Aromen oder Farbstoffe?

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Die Antwort darauf ist ein klares „Jein“. Es kommt sehr stark darauf an, welche Verkehrsbezeichnung auf der Flasche steht. In Deutschland und der EU ist genau geregelt, was in welchem Getränk stecken darf. „Versteckt“ sind diese Stoffe meist nicht, aber sie werden oft hinter Begriffen verborgen, die für Laien gesund klingen.

Hier ist die Aufschlüsselung nach Produktkategorien:

1. 100 % Fruchtsaft (Direktsaft oder Fruchtsaft aus Konzentrat)

Dies ist die hochwertigste Kategorie.

  • Farbstoffe: Hier dürfen keine Farbstoffe zugesetzt werden. Die Farbe kommt rein aus den Früchten.
  • Aromen: Es dürfen keine fremden Aromen zugesetzt werden. Bei Saft aus Konzentrat werden jedoch die bei der Eindampfung verlorenen fruchteigenen Aromen wieder hinzugefügt (Aromarückgewinnung).
  • Zucker: Zusätzlicher Zucker ist bei 100 % Fruchtsaft verboten.

2. Fruchtnektar

Nektar wird verwendet, wenn Früchte pur zu sauer oder zu dickflüssig wären (z. B. Johannisbeere, Banane, Mango). Er enthält 25–50 % Frucht, der Rest ist Wasser und meistens Zucker.

  • Aromen: Hier sind Aromastoffe erlaubt. Oft finden sich „natürliche Aromen“.
  • Farbstoffe: Künstliche Farbstoffe sind auch hier eher selten, da die Farbe meist über Fruchtkonzentrate (z. B. Holunderbeere für Rot) gesteuert wird.

3. Fruchtsaftgetränke (Die „Falle“)

Dies sind im Grunde Limonaden mit Fruchtgeschmack. Der Fruchtgehalt ist oft sehr gering (oft nur 6–30 %).

  • Aromen: Hier wird massiv mit Aromen gearbeitet, um den fehlenden Fruchtanteil geschmacklich auszugleichen.
  • Farbstoffe: In dieser Kategorie finden sich am ehesten Farbstoffe oder färbende Lebensmittel, um eine intensive Optik zu erzeugen.

Was bedeutet „natürliches Aroma“? (Der legale Trick)

Viele Multivitaminsäfte werben mit „natürlichen Aromen“. Das klingt gut, ist aber oft irreführend:

  • „Natürliches Fruchtaroma“: Muss zu mindestens 95 % aus der genannten Frucht stammen.
  • „Natürliches Aroma“: Muss aus einem natürlichen Rohstoff stammen (z. B. Mikroorganismen, Pilze, Holz oder Pflanzen), muss aber nichts mit der Frucht auf dem Etikett zu tun haben. Ein Pfirsichgeschmack kann also legal aus speziellen Pilzkulturen oder Zedernholz gewonnen werden und darf trotzdem „natürlich“ genannt werden.

Die Rolle der Vitamine als „Farbstoff“

In Multivitaminsäften dient ein Inhaltsstoff oft einem doppelten Zweck: Beta-Carotin (Provitamin A). Es wird offiziell als Vitamin zugesetzt, sorgt aber gleichzeitig für die typische, leuchtend orange Farbe. Da es als Vitamin deklariert wird, gilt es rechtlich nicht als „Farbstoff-Zusatz“, obwohl es die optische Funktion erfüllt.

Worauf sollten Sie achten?

Wenn Sie künstliche Zusätze und „Tricks“ vermeiden wollen, achten Sie auf folgende Punkte:

  1. Bezeichnung prüfen: Kaufen Sie nur Flaschen, auf denen „100 % Fruchtsaft“ steht. Meiden Sie „Nektar“ oder „Fruchtsaftgetränk“.
  2. Zutatenliste lesen: Je kürzer die Liste, desto besser. Wenn dort nur „Fruchtsaft aus...“ steht, ist es ein gutes Zeichen. Taucht der Begriff „Aroma“ auf, wurde nachgeholfen.
  3. Direktsaft vs. Konzentrat: Direktsaft ist die naturbelassenste Form. Saft aus Konzentrat ist zwar auch 100 % Frucht, wurde aber industriell stärker verarbeitet (Aromen werden erst entzogen und dann wieder zugefügt).
  4. Färbende Lebensmittel: Suchen Sie nach Begriffen wie „Karottenkonzentrat“ oder „Rote-Bete-Saft“. Das sind natürliche Wege, die Farbe zu intensivieren, ohne Chemie einzusetzen.

Fazit: In echtem 100 % Fruchtsaft sind künstliche Farbstoffe und Aromen verboten. In preiswerten Multivitamin-Getränken (Nektaren/Drinks) sind Aromen hingegen der Standard, um den geringen Fruchtanteil zu kaschieren.

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