Darf man die kleinen Hygieneartikel wie Shampoo oder Duschgel rechtlich gesehen aus dem Hotelzimmer mitnehmen?

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Rechtlich gesehen ist die Antwort ein klares „Nein, aber es wird geduldet“.

Hier ist die genaue Aufschlüsselung, warum das so ist und wo die Grenzen liegen:

1. Die rechtliche Lage: Alles gehört dem Hotel

Juristisch gesehen schließen Sie mit dem Hotel einen Beherbergungsvertrag ab. Dieser erlaubt Ihnen die Nutzung der Gegenstände im Zimmer während Ihres Aufenthalts, aber nicht den Eigentumsübergang. Das bedeutet: Alles, was im Zimmer ist – von der Matratze bis zum kleinen Duschgel – gehört rechtlich dem Hotel. Wenn man es mitnimmt, ist es streng genommen Diebstahl.

2. Die Praxis: Verbrauchsartikel vs. Inventar

Hotels unterscheiden jedoch sehr genau zwischen Dingen, die sie wiederverwenden können, und Dingen, die ohnehin entsorgt werden müssten.

  • Verbrauchsartikel (Kleine Fläschchen, Seifen, Hausschuhe): Diese kleinen Artikel (Shampoo, Duschgel, Bodylotion) sind für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Sobald eine Flasche angebrochen ist, muss das Hotel sie aus hygienischen Gründen nach Ihrer Abreise ohnehin wegwerfen. Daher haben die meisten Hotels kein Problem damit, wenn Sie diese angebrochenen oder auch unangebrochenen kleinen Fläschchen mitnehmen. Es wird als Teil des Service und als Marketing (wegen des Logos auf der Flasche) betrachtet. Auch Einweg-Schlappen dürfen Sie meist mitnehmen, da diese nicht gewaschen und wiederverwendet werden.

  • Inventar (Handtücher, Bademäntel, Kleiderbügel): Hier hört der Spaß auf. Handtücher, Bademäntel, Bettwäsche, Batterien aus der Fernbedienung oder gar der Föhn sind Teil des Inventars. Wenn Sie diese mitnehmen, ist das Diebstahl und kann zur Anzeige führen oder Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt werden.

3. Der Sonderfall: Spendersysteme

In immer mehr Hotels (besonders aus Nachhaltigkeitsgründen) gibt es keine kleinen Fläschchen mehr, sondern große, fest an der Wand montierte Spender.

  • Hier gilt: Den Inhalt für den Gebrauch während des Aufenthalts zu nutzen, ist okay. Den Inhalt aber in eigene Flaschen umzufüllen, um ihn mitzunehmen, ist nicht erlaubt und wird vom Hotel auch nicht gerne gesehen.

4. Was ist mit Schreibblöcken und Kugelschreibern?

Diese Artikel sind reine Werbemittel. Die Hotels möchten sogar, dass Sie den Kugelschreiber mitnehmen und benutzen, damit andere Leute das Logo sehen. Hier gibt es rechtlich und praktisch keine Probleme.

Fazit:

Die kleinen Einweg-Hygieneartikel wie Shampoo oder Seife mitzunehmen, ist zwar rein rechtlich gesehen eine Grauzone (da sie Eigentum des Hotels sind), wird aber weltweit als Teil des Serviceangebots akzeptiert und geduldet.

Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind oder einen Bademantel wirklich toll finden, fragen Sie an der Rezeption. Viele Hotels verkaufen diese Artikel auch originalverpackt als Souvenir.