Aus welchem Grund wurden in der Europäischen Union Einweg-Trinkhalme aus Kunststoff verboten?

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Das Verbot von Einweg-Trinkhalmen aus Kunststoff in der Europäischen Union (das seit dem 3. Juli 2021 gilt) ist Teil der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe (Richtlinie (EU) 2019/904).

Die Entscheidung hatte mehrere wichtige Gründe:

1. Bekämpfung der Meeresverschmutzung

Dies war der Hauptgrund. Plastikmüll in den Ozeanen ist ein riesiges Umweltproblem. Statistiken zeigten, dass Einweg-Plastikartikel etwa 70 % des gesamten Meeresmülls in Europa ausmachen. Trinkhalme gehörten dabei zu den zehn am häufigsten an Stränden gefundenen Gegenständen.

2. Schutz der Tierwelt

Meeresbewohner wie Schildkröten, Fische und Vögel verwechseln kleine Plastikteile oft mit Nahrung oder verletzen sich daran. Ein bekanntes Video einer Meeresschildkröte, der ein Plastikstrohhalm aus der Nase gezogen werden musste, wurde weltweit zum Symbol für die Dringlichkeit dieses Problems.

3. Verfügbarkeit von Alternativen

Die EU-Strategie besagt, dass Einwegprodukte aus Kunststoff dann verboten werden, wenn es leicht verfügbare und erschwingliche Alternativen gibt. Da Trinkhalme problemlos aus Papier, Glas, Metall, Bambus oder sogar Nudeln hergestellt werden können, fiel die Wahl auf dieses Produkt.

4. Vermeidung von Mikroplastik

Plastik zersetzt sich in der Natur nicht, sondern zerfällt lediglich in immer kleinere Teile – sogenanntes Mikroplastik. Dieses gelangt in die Nahrungskette und letztlich auch in den menschlichen Körper. Durch das Verbot wird die Quelle für neues Mikroplastik reduziert.

5. Förderung der Kreislaufwirtschaft

Das Verbot ist Teil eines größeren Plans, die europäische Wirtschaft weg von einer „Wegwerfgesellschaft“ hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu bewegen. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und Abfall gar nicht erst entstehen zu lassen.

6. Ressourcenverbrauch

Die Herstellung von Kunststoff erfordert fossile Brennstoffe (Erdöl). Da Einweg-Trinkhalme oft nur wenige Minuten benutzt, aber für die Ewigkeit produziert werden, gilt dies als enorme Ressourcenverschwendung.


Wichtige Ausnahme: Es gibt eine Ausnahme für den medizinischen Bereich. Menschen mit bestimmten körperlichen Beeinträchtigungen sind auf flexible Trinkhalme angewiesen, um eigenständig trinken zu können. Daher dürfen Kunststoff-Trinkhalme in Apotheken oder medizinischen Einrichtungen für diesen Zweck weiterhin abgegeben werden.