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Gibt es spezifische kommunale Vorschriften zur maximal erlaubten Größe von Kundenstoppern?
Ja, die gibt es – und sie sind sogar sehr streng und von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. In Deutschland gilt die Aufstellung eines Kundenstoppers (auch Gehwegaufsteller oder A-Ständer genannt) auf öffentlichem Grund rechtlich als „Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums“ ...