urlaubsleistung
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Grundlage für die Erstattung bei unvollständiger Urlaubsleistung Erhebliche Leistungsstörung und Anzeigepflicht Damit eine Erstattung erfolgen kann, muss die unvollständige Urlaubsleistung in der Regel erheblich sein und dem Reisenden den Zweck der Reise beeinträchtigen. Kleinere Mängel oder