Suche nach 'rückleuchten'
Darf ein Fahrradträger die Sicht auf die Rückleuchten oder das Kennzeichen verdecken?
Die kurze Antwort lautet: Nein, weder das Kennzeichen noch die Rückleuchten dürfen verdeckt sein. Wenn ein Fahrradträger (oder die darauf transportierten Fahrräder) die Sicht auf diese Bauteile einschränkt, müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden ...