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Gibt es eine gesetzliche Mindestanzahl an Fruchtsorten, die enthalten sein müssen, damit ein Produkt als "Multivitaminsaft" bezeichnet werden darf?
Die kurze Antwort lautet: Nein, es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Fruchtsorten, die enthalten sein müssen, damit ein Saft als „Multivitaminsaft“ bezeichnet werden darf. Die Bezeichnung ist rechtlich nicht so strikt an eine Fruchtanzahl gebunden, wie man vielleicht vermuten würde ...