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Welche Kennzeichnungspflichten müssen Kleinproduzenten bei der Beschriftung ihrer Fruchtaufstriche beachten?
Für Kleinproduzenten in Deutschland sind die Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel streng geregelt. Da „Fruchtaufstrich“ rechtlich nicht der strengen Konfitürenverordnung (KonfV) unterliegt (die nur für Konfitüre, Gelee und Marmelade gilt), greifen primär die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sowie allgemeine deutsche Vorschriften ...