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Können Kundenstopper die Durchgangsbreite für Rollstuhlfahrer oder Kinderwägen unzulässig einschränken?
Ja, Kundenstopper können die Durchgangsbreite unzulässig einschränken. Wenn sie den Gehweg so verengen, dass Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfen oder Eltern mit Kinderwägen nicht mehr problemlos passieren können, verstoßen sie gegen geltendes Recht und kommunale Satzungen ...