Suche nach 'bußgeld'
Gilt ein Bußgeld auch dann, wenn die Parkscheibe zwar vorhanden, aber von außen schlecht lesbar platziert wurde?
Ja, in diesem Fall droht ein Bußgeld (bzw. Verwarnungsgeld). Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 13 Abs. 2 StVO) reicht es nicht aus, dass eine Parkscheibe lediglich vorhanden ist. Sie muss „von außen gut lesbar“ platziert sein ...