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Gilt die strenge Namensregelung für Marmelade auch für den Verkauf auf privaten Flohmärkten oder Basaren?
Die kurze Antwort lautet: Ja, rein rechtlich gilt die Konfitürenverordnung (KonfV) auch für den Verkauf auf Flohmärkten oder Basaren, sobald die Ware „in den Verkehr gebracht“ wird. Allerdings gibt es in der Praxis Nuancen und eine sehr einfache Lösung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein ...