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Warum ist der Begriff Weckmann als markenrechtlich geschützter Eigenname für Bäckereiketten schwer zu sichern?
Die Sicherung des Begriffs „Weckmann“ als markenrechtlich geschützter Eigenname für Bäckereiketten ist aus mehreren rechtlichen Gründen äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Das deutsche und europäische Markenrecht setzt hier klare Grenzen ...